Alle Werte laut Hersteller und Bedienungsanleitung, Stand 18.10.2026. Keine Eigenmessung.
Im Elektromarkt stehen Filtermaschinen, Kapselgeräte und Vollautomaten nebeneinander, und jede Bauart wirbt mit einer anderen Zahl: Tassen, bar, Mahlstufen. Vergleichbar werden sie erst, wenn man zuerst fragt, was die Maschine morgens tun soll – und dann die Zahlen liest, die die Hersteller wirklich angeben.
Ausgewertet habe ich dafür 139 Geräte aus den Vergleichen dieser Seite, verteilt auf acht Bauarten. Alle Werte stammen von Produktseiten und Bedienungsanleitungen der Hersteller; Testnoten und Preise stehen hier nicht.
Die Kernzahl: 5, 30 oder 40 Minuten – sogar das Gesetz unterscheidet nach Bauart
Ein EU-Energielabel für Kaffeemaschinen gibt es nicht. Geregelt ist nur, wann eine Maschine von selbst in Bereitschaft oder Aus wechseln muss: Nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/826 gilt das seit dem 9. Mai 2025 für Filtermaschinen mit Isolierkanne spätestens nach 5 Minuten, mit Glaskanne nach 40 Minuten und für alle anderen Kaffeemaschinen nach 30 Minuten. Schon die Rechtslage teilt Kaffeemaschinen also nach Bauart ein, nicht nach Preis oder Marke.
Abschaltautomatik für Kaffeemaschinen (Ökodesign) · geprüft am 18.10.2026
| Bauart | Abschalten nach (min) | gilt seit | Quelle |
|---|---|---|---|
| Filterkaffeemaschine mit Isolierkanne | 5 | 01.01.2015 (VO 801/2013); seit 09.05.2025 VO 2023/826 | eur-lex.europa.eu |
| Filterkaffeemaschine mit nicht isolierter Kanne (Glaskanne) | 40 | 01.01.2015 (VO 801/2013); seit 09.05.2025 VO 2023/826 | eur-lex.europa.eu |
| Andere Kaffeemaschinen (Espresso, Kapsel, Vollautomat) | 30 | 01.01.2015 (VO 801/2013); seit 09.05.2025 VO 2023/826 | eur-lex.europa.eu |
| Andere Geräte, keine Kaffeemaschine, nicht vernetzt (z. B. Küchenmühlen) | 20 | 09.05.2025 (VO 2023/826) | eur-lex.europa.eu |
| Vernetzte Geräte: Wechsel in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb | 20 | 09.05.2025 (VO 2023/826) | eur-lex.europa.eu |
| Tassenvorwärmung (nur VO 801/2013) | 60 | 01.01.2015 bis 08.05.2025 | eur-lex.europa.eu |
| Nach Entkalkung/Selbstreinigung (nur VO 801/2013) | 30 | 01.01.2015 bis 08.05.2025 | eur-lex.europa.eu |
Höchstzeiten bis zum automatischen Wechsel in Bereitschafts- oder Aus-Zustand (Anhang III Nr. 2 VO 2023/826). VO 2023/826 gilt seit 09.05.2025; seit 24.11.2025 wird bei allen Haushaltskaffeemaschinen nach Abschluss des letzten Brühzyklus, einer Entkalkung, Selbstreinigung oder eines Nutzervorgangs gemessen (Anhang IV, geändert durch VO 2025/2262). Für Filtermaschinen ohne Kanne nennt die Verordnung keine eigene Zeit.
- Isolierkanne 5 min · Glaskanne 40 min — Seit dem 1. Januar 2015 mussten Haushaltskaffeemaschinen nach Verordnung (EU) Nr. 801/2013 automatisch in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand schalten: Filtermaschinen mit Isolierkanne spätestens 5 Minuten, mit nicht isolierter Kanne spätestens 40 Minuten nach dem letzten Brühzyklus. gilt seit 01.01.2015 · eur-lex.europa.eu
- 30 min; Tassenvorwärmung 60 min — Andere Haushaltskaffeemaschinen als Filtermaschinen (z. B. Espresso- und Kapselmaschinen, Vollautomaten) mussten nach VO 801/2013 spätestens 30 Minuten nach dem letzten Brühzyklus oder nach Aktivierung des Heizelements und spätestens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmung abschalten; nach Entkalkung oder Selbstreinigung galten bei allen Bauarten 30 Minuten. gilt seit 01.01.2015 · eur-lex.europa.eu
- neue Rechtsgrundlage seit 09.05.2025 — Seit dem 9. Mai 2025 gilt Verordnung (EU) 2023/826; sie hat die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 – und damit die über VO 801/2013 eingefügten Kaffeemaschinen-Regeln – mit Wirkung vom selben Tag aufgehoben. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- 5 / 40 / 30 Minuten — Nach VO 2023/826 muss die Stromsparfunktion Haushaltskaffeemaschinen spätestens nach 5 Minuten (Filtermaschine mit Isolierkanne), 40 Minuten (Filtermaschine ohne isolierten Behälter) bzw. 30 Minuten (alle anderen Kaffeemaschinen) in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand versetzen. Die Sonderzeiten für Heizelement und Tassenvorwärmung entfallen. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Messung nach Brüh- oder Reinigungsvorgang — Seit der Änderung durch VO (EU) 2025/2262 (konsolidiert ab 24.11.2025) wird bei allen Kaffeemaschinen ab Ende des letzten Brühzyklus bzw. eines Entkalkungs-, Selbstreinigungs- oder Nutzervorgangs gemessen – außer wenn ein Alarm ein Eingreifen erfordert. gilt seit 24.11.2025 · eur-lex.europa.eu
- ab Werk aktiv, auch nach Reset — Die Stromsparfunktion muss aktiviert sein, wenn das Gerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, und nach dem Zurücksetzen auf Werkseinstellungen wieder mit den ursprünglichen Einstellungen aktiviert werden (Anhang III Nr. 2 Buchst. b Abs. 4 VO 2023/826). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Deaktivieren nur mit Warnhinweis — Bietet ein Gerät an, die Stromsparfunktion zu deaktivieren, muss der Hersteller davor warnen, dass dies zu höherem Energieverbrauch führt: im Handbuch und gegebenenfalls auf dem Gerätedisplay. Das Deaktivieren darf nicht Teil der Installation sein und muss eine gesonderte Nutzeraktion am Gerät erfordern (Anhang III Nr. 2 Buchst. b Abs. 5). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- wählbare längere Zeit: nicht eigens geregelt — Eine vom Nutzer wählbare längere Abschaltzeit nennt die Verordnung nicht eigens: Ausdrücklich geregelt sind nur die Höchstzeit ab Werk, die Wiederherstellung nach dem Zurücksetzen und das Deaktivieren mit Warnhinweis. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Watt und Minuten in Anleitung und Website — Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte müssen im Handbuch und auf ihrer frei zugänglichen Website für jeden Aus-, Bereitschafts- und vernetzten Bereitschaftszustand die Leistungsaufnahme in Watt (eine Dezimalstelle) und die Zeit bis zum automatischen Umschalten in Minuten angeben; im Handbuch genügt ein Link auf diese Angaben (Anhang III Nr. 3 Buchst. a). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Aus/Bereitschaft 0,50 W · mit Anzeige 0,80 W — Im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand mit bloßer Reaktivierungsfunktion darf ein Gerät höchstens 0,50 W aufnehmen, mit Informations- oder Statusanzeige höchstens 0,80 W (Anhang III Nr. 1 Buchst. a und b). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Aus-Zustand 0,30 W ab 09.05.2027 — Zwei Jahre nach Geltungsbeginn, also ab dem 9. Mai 2027, darf die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand 0,30 W nicht überschreiten. Die Grenze gilt für alle Geräte der Verordnung, nicht nur für Kaffeemaschinen; die Anforderungen beziehen sich auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme (Art. 1, Art. 10, Anhang III Nr. 1 Buchst. a). gilt seit 09.05.2027 · eur-lex.europa.eu
- vernetzt: 20 min, höchstens 2,00 W — Vernetzte Geräte (z. B. mit WLAN oder App) muss die Stromsparfunktion nach höchstens 20 Minuten in den vernetzten Bereitschaftsbetrieb versetzen; dort dürfen sie höchstens 2,00 W aufnehmen. Sind alle Netzwerk-Ports getrennt oder deaktiviert, gelten für sie die Zeiten wie für nicht vernetzte Geräte (Anhang III Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. c). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- „Standby“ nur bei eingehaltenen Grenzwerten — Die Angabe „Standby“ darf nicht für einen Zustand verwendet werden, in dem das Gerät die Grenzwerte für den Bereitschaftszustand oder den vernetzten Bereitschaftsbetrieb nicht einhält (Anhang III Nr. 2 Buchst. e). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- kein EU-Energielabel — Ein EU-Energielabel für Kaffeemaschinen gibt es nicht: Die Produktliste der EU-Kommission führt keine Produktgruppe Kaffeemaschinen, und die Standby-Regeln, unter die Kaffeemaschinen fallen, sind als Ökodesign-Maßnahme ohne Energielabel geführt. energy-efficient-products.ec.europa.eu
- nur Standby-Anforderungen — Laut EU-Kommission sind Kaffeemaschinen nur über die Standby-Verordnung reguliert; sie machen rund 5 % der fast 3 Milliarden Geräte aus, für die nur Standby-Anforderungen gelten. energy-efficient-products.ec.europa.eu
- Filtermaschine = Perkolation — „Haushaltskaffeemaschine“ ist nach der Verordnung ein Gerät zur Kaffeezubereitung für den nicht gewerblichen Gebrauch; „Filter-Haushaltskaffeemaschine“ ist eine Haushaltskaffeemaschine, die den Kaffee mittels Perkolation extrahiert (Anhang I Nr. 17 und 18). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Filter ohne Kanne: keine eigene Zeile — Die Zeiten für Filtermaschinen knüpfen daran an, ob der Kaffee in einem isolierten (5 Minuten) oder nicht isolierten Behälter (40 Minuten) aufbewahrt wird; für Filtermaschinen, die ohne Kanne direkt in Tasse oder Becher brühen, enthält die Verordnung keine eigene Zeile. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- andere Geräte: 20 min — Neben Kaffeemaschinen nennt die Verordnung seit dem 24.11.2025 ausdrücklich „in der Küche zur Verarbeitung von Lebensmitteln verwendete Mühlen“; für nicht vernetzte Geräte, die keine Kaffeemaschinen sind, gilt eine Höchstzeit von 20 Minuten bis zum Wechsel in Bereitschafts- oder Aus-Zustand (Anhang II Nr. 1, Anhang III Nr. 2 Buchst. b Abs. 3). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- nicht ausdrücklich genannt; Auffangposition — Wasserkocher und Milchaufschäumer nennt die Verordnung nicht ausdrücklich. Als Haushaltskaffeemaschine gilt nur ein Gerät zur Kaffeezubereitung; Anhang II erfasst daneben allgemein „sonstige Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken“, für die als andere Geräte höchstens 20 Minuten gelten. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Bezugspunkt Brühende für alle seit 24.11.2025 — Vor der Änderung durch VO (EU) 2025/2262 galt die Messbedingung „nach Abschluss des letzten Brühzyklus“ nach dem Wortlaut nur für vernetzte Kaffeemaschinen; seit dem Inkrafttreten der Änderung am 24.11.2025 gilt sie für alle Arten von Haushaltskaffeemaschinen. gilt seit 24.11.2025 · eur-lex.europa.eu
- nur netzabhängige Geräte bis 250 V — Die Verordnung erfasst nur in Anhang II aufgeführte Geräte, die auf die Zufuhr von Energie aus dem Versorgungsnetz angewiesen sind, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und für eine Nennspannung von 250 V oder weniger ausgelegt sind (Art. 2 Nr. 1). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- nur Aus, Bereitschaft, vernetzte Bereitschaft — Geregelt ist nur der Energieverbrauch im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Hinblick auf Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme (Art. 1); Anforderungen an den aktiven Betrieb, etwa an die Dauer des Aufheizens oder Aufschäumens, enthält die Verordnung nicht. gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- kürzeste vereinbare Zeit, höchstens 5/40/30/20 min — Die Minutenwerte sind Obergrenzen: Soweit mit der vorgesehenen Verwendung vereinbar, muss die Stromsparfunktion das Gerät nach der kürzesten damit zu vereinbarenden Zeit in Bereitschafts- oder Aus-Zustand versetzen, wenn es keine Hauptfunktion ausführt und kein anderes energieverbrauchsrelevantes Produkt auf seine Funktionen angewiesen ist (Anhang III Nr. 2 Buchst. b Abs. 1). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
- Milchaufschäumer nicht namentlich genannt — Neben Kaffeemaschinen und Küchenmühlen führt Anhang II unter den Haushaltsgeräten auch Waagen sowie „sonstige Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken“; Milchaufschäumer nennt die Liste nicht namentlich (Anhang II Nr. 1). gilt seit 09.05.2025 · eur-lex.europa.eu
Acht Bauarten nebeneinander: was die Hersteller angeben
| Bauart (Geräte im Vergleich) | Abschaltung laut Hersteller | Wassertank / Füllmenge | Mahlwerk | Milch |
|---|---|---|---|---|
| Filterkaffeemaschine (13) | 2–40 min (9 nennen eine Zeit) | 1,1–1,25 l | bei 5 von 13 | nein |
| French Press (12) | ohne Strom | 0,6–1,4 l Kanne | nein, eigene Mühle | nein |
| AeroPress und Handbrüher (9) | ohne Strom | 0,2–0,6 l | nein, eigene Mühle | nein |
| Espressokocher (9) | ohne Strom, auf dem Herd | 74–280 ml, 1–6 „Tassen“ | nein, eigene Mühle | nein |
| Kapselmaschine (28) | 1–10 min (Nespresso, Dolce Gusto), Tassimo höchstens 30 min | 0,6–2 l | nein | Nespresso: 3 von 11 Modellen |
| Padmaschine (6) | 0 min nach dem Brühen | 0,7–1,2 l | nein | nicht erfasst |
| Kaffeevollautomat (38) | meist wählbar; ab Werk 10–30 min, wo genannt | 1,1–2,6 l | ja, eingebaut | Dampflanze oder automatisch |
| Siebträgermaschine (24) | 10–30 min, wo fest oder ab Werk genannt | 1–2,8 l | bei 13 von 24 | Dampflanze bei allen |
„Tasse“ ist dabei keine feste Größe: Beim Espressokocher meinen die Hersteller 40 bis 74 ml, bei der Filtermaschine sind es 8 bis 10 Tassen je Kanne. Leere Felder in den Einzelvergleichen heißen „nicht angegeben“.
Vier Fragen, die die Wahl auf eine Bauart eingrenzen
- Filterkaffee oder Espresso? Filtermaschine, French Press und AeroPress brühen ohne Druck. Espresso entsteht unter Druck: Das Istituto Nazionale Espresso Italiano setzt 9 bar ± 1 bar an, als Verbandsstandard. Siebträger, Vollautomaten und viele Kapselgeräte erzeugen ihn mit einer Pumpe; der Espressokocher auf dem Herd hat keine.
- Wer mahlt? Mit eingebautem Mahlwerk kommen alle Vollautomaten, 13 der 24 Siebträger und 5 der 13 Filtermaschinen. Für die übrigen Bauarten braucht man gemahlenen Kaffee oder eine Kaffeemühle; Kapsel- und Padmaschinen kommen ganz ohne aus.
- Wie viel Milch? Ein automatisches Milchsystem haben viele Vollautomaten, bei Siemens 11 von 12 Modellen im Vergleich, aber unter 11 Nespresso-Maschinen nur die Lattissima One. Siebträger schäumen mit der Dampflanze von Hand; drei der zwölf Siebträger mit Mahlwerk tun das laut Hersteller selbsttätig. Für alle anderen gibt es den Milchaufschäumer.
- Wie viel Handarbeit? Kapsel und Pad: einlegen, drücken. Vollautomat: Bohnen nachfüllen, Tresterbehälter leeren, entkalken. Siebträger: mahlen, wiegen, andrücken – dafür lässt sich jeder Schritt einstellen. Ein Mittelweg ist die Siebträgermaschine mit Mahlwerk.
Was Kapseln und Pads seit August 2026 rechtlich sind
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Danach sind Kapseln und Pads ausdrücklich Verpackungen, auch wenn sie mit dem Kaffee entsorgt werden. Pads und durchlässige Kaffeebeutel müssen ab dem 12. Februar 2028 industriell kompostierbar sein. In Deutschland regelt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz die Sammlung: Kapseln gehören getrennt vom Restmüll gesammelt, Pads sind davon ausgenommen.
Kaffeekapseln und Pads im Verpackungsrecht · geprüft am 18.10.2026
- leere Kapsel: Verpackung · mit Kaffee entsorgt: keine — Nach der bisherigen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (Beispiele in Anhang I, eingefügt durch Richtlinie 2013/2/EU) galten Getränkesystemkapseln, die nach Gebrauch leer sind, als Verpackung; Kapseln, Kaffee-Folienbeutel und Kaffeepads aus Filterpapier, die zusammen mit dem Kaffee entsorgt werden, galten nicht als Verpackung. eur-lex.europa.eu
- PPWR gilt seit 12.08.2026 — Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026 und hebt die Richtlinie 94/62/EG mit Wirkung vom selben Tag auf (mit einzelnen Ausnahmen). gilt seit 12.08.2026 · eur-lex.europa.eu
- Pads und Kapseln = Verpackung — Seit der PPWR sind ausdrücklich auch durchlässige Kaffeebeutel und bei Gebrauch aufweichende Einzelportionen (z. B. Pads) sowie undurchlässige Einzelportionseinheiten für Kaffeemaschinen (Kapseln), die mit dem Kaffee entsorgt werden, Verpackungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben f und g). gilt seit 12.08.2026 · eur-lex.europa.eu
- Pads kompostierbar ab 12.02.2028 — Durchlässige Kaffeebeutel und aufweichende Einzelportionen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f) müssen ab dem 12. Februar 2028 industriell kompostierbar sein (Art. 9 Abs. 1 PPWR). gilt seit 12.02.2028 · eur-lex.europa.eu
- Art. 9 nennt keine Normnummer — Art. 9 Abs. 1 PPWR verlangt für diese Pads und Beutel die Vereinbarkeit „mit der Norm für die Kompostierung unter industriell kontrollierten Bedingungen in Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen“ – eine Norm mit Nummer (etwa EN 13432) nennt der Artikel nicht. Die Mitgliedstaaten können zusätzlich Eigenkompostierbarkeit vorschreiben. gilt seit 12.02.2028 · eur-lex.europa.eu
- EN 13432:2000 soll überarbeitet werden — In den Erwägungsgründen nennt die PPWR die harmonisierte Norm EN 13432:2000 („Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau“) und hält fest, dass sie bei Kompostierungszeiten, zulässigen Kontaminationsgraden und Mikroplastik überarbeitet werden sollte. eur-lex.europa.eu
- Normungsauftrag bis 12.02.2026 — Bis zum 12. Februar 2026 sollte die Kommission die europäischen Normungsorganisationen beauftragen, harmonisierte Normen für kompostierbare und für eigenkompostierbare Verpackungen auszuarbeiten oder zu aktualisieren (Art. 9 Abs. 6). Stimmt eine Verpackung mit einer im Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Norm überein, wird die Konformität vermutet (Art. 36 Abs. 3); der Nachweis gehört in die technischen Unterlagen (Art. 9 Abs. 4). eur-lex.europa.eu
- kompostierbar ≠ Gartenkompost — „Kompostierbar“ heißt nach der PPWR biologisch abbaubar unter kontrollierten industriellen Bedingungen, nicht unbedingt im Gartenkompost; Verbraucher sind darüber zu informieren, dass kompostierbare Verpackungen nicht für die Eigenkompostierung geeignet sind und nicht in die Natur gehören (Art. 3 Abs. 1 Nr. 50, Art. 55 Abs. 1 Buchst. f). gilt seit 12.08.2026 · eur-lex.europa.eu
- Kapseln: Kompostierpflicht nur national möglich — Für undurchlässige Kapseln aus anderem Material als Metall dürfen die Mitgliedstaaten Kompostierbarkeit vorschreiben, wenn geeignete Bioabfall-Sammlung und -Behandlung bestehen (Art. 9 Abs. 2 PPWR); eine EU-weite Kompostierpflicht für Kapseln gibt es nicht. gilt seit 12.08.2026 · eur-lex.europa.eu
- recyclinggerecht ab 12.02.2028 — Ab dem 12. Februar 2028 müssen alle übrigen Verpackungen – auch solche aus biologisch abbaubaren Kunststoffen – für das stoffliche Recycling gestaltet sein (Art. 9 Abs. 3 PPWR). gilt seit 12.02.2028 · eur-lex.europa.eu
- VerpackDG seit 12.08.2026 — In Deutschland gilt seit dem 12. August 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG); das Verpackungsgesetz galt bis zum 11. August 2026. gilt seit 12.08.2026 · gesetze-im-internet.de
- Kapseln: getrennte Sammlung · Pads: ausgenommen — Restentleerte Verpackungen aus Haushalten sind getrennt vom Restmüll zu sammeln; als restentleert zählen ausdrücklich auch Kapseln, Pads und Beutel, die mit dem Kaffee verwendet werden. Ausgenommen von der getrennten Sammlung sind durchlässige Beutel und aufweichende Einzelportionen wie Pads (§§ 3 Abs. 4, 38 VerpackDG). gilt seit 12.08.2026 · gesetze-im-internet.de
Was eine Tasse je Bauart kostet, hängt an den eigenen Preisen für Kapseln, Pads oder Bohnen. Ausrechnen lässt sich das unter Kosten je Tasse, samt Anteil der Kaffeesteuer.
Die Fallstricke
- Die Bar-Zahl der Pumpe. 15 oder 19 bar beschreiben die Pumpe, nicht den Druck am Kaffee. Nur Sage nennt bei seinen Siebträgern zusätzlich 9 bar für die Extraktion.
- Das System bindet. Nespresso Original, Vertuo, Dolce Gusto, Tassimo und Senseo nutzen jeweils eigene Kapseln oder Pads; wer das Gerät wählt, wählt den Kaffee mit.
- Wählbare Abschaltzeiten. Viele Vollautomaten und Siebträger lassen Zeiten bis 3 Stunden einstellen, etwa De’Longhi. Die Werkseinstellung nennen die Anleitungen oft nicht.
- Die Isolierkanne. Filtermaschinen mit Thermokanne müssen nach 5 Minuten abschalten, der Kaffee bleibt in der Kanne warm. Mit Glaskanne darf die Wärmeplatte bis zu 40 Minuten heizen.
Was praktisch hilft
- Mit dem Getränk anfangen. Wer überwiegend Filterkaffee trinkt, braucht keinen Druck; für Espresso und Milchgetränke kommen Siebträger, Vollautomat oder Kapsel in Frage.
- Den Stellplatz messen. Die Breite steht bei Siebträgern mit Mahlwerk zwischen 31,8 und 36,9 cm, wo sie belegt ist; die Einzelvergleiche nennen sie je Gerät.
- Die Bohnen mitdenken. Mahlwerk im Gerät oder eigene Mühle heißt ganze Bohnen, Sorten und Röstgrade stehen unter Kaffeebohnen.
- Die Anleitung vor dem Kauf lesen. Dort stehen Entkalkungsintervall, Abschaltzeit und Härtestufen, die auf Produktseiten oft fehlen.
- Die Folgekosten selbst rechnen. Kapsel, Pad und Bohne kosten je Tasse unterschiedlich viel; mit eigenen Preisen rechnet das Werkzeug unter Kosten je Tasse.
Was ich noch nicht weiß
- Der Stromverbrauch je Tasse. Ohne Energielabel nennt kein Hersteller Kilowattstunden je Bezug. Messbar wäre er mit einem Steckdosen-Messgerät – eine eigene Messung steht aus.
- Die Brühtemperatur in der Tasse. Die Hersteller nennen, wenn überhaupt, Werte am Heizelement oder am Auslauf. Erst die Tasse zeigt, was man trinkt.
- Die Abschaltzeit ab Werk bei Vollautomaten. De’Longhi, Siemens und Philips nennen wählbare Zeiten oder Höchstwerte, aber oft keine Werkseinstellung.
- Die Lebensdauer. Kein Hersteller nennt Bezüge oder Jahre, für die eine Bauart ausgelegt ist. Gesetzlich gelten zwei Jahre Gewährleistung ab Lieferung.
Häufige Fragen
Welche Kaffeemaschine passt zu mir?
Das entscheidet zuerst das Getränk. Wer Filterkaffee für mehrere Personen kocht, ist mit einer Filtermaschine für 8 bis 10 Tassen oder einer French Press bedient. Wer Espresso und Milchgetränke auf Knopfdruck möchte, landet beim Kaffeevollautomaten mit eingebautem Mahlwerk. Wer jeden Schritt selbst einstellen will, nimmt einen Siebträger, mit oder ohne Mahlwerk. Kapsel- und Padmaschinen sind die Geräte mit der wenigsten Handarbeit, binden aber an ein System. Danach zählen Platz, Wassertank und Milchsystem; die Spannen je Bauart stehen in der Tabelle oben.
Welche Kaffeemaschine ist die beste?
Eine beste Kaffeemaschine über alle Bauarten gibt es nicht, weil Filtermaschine, Kapselgerät und Siebträger verschiedene Getränke zubereiten. Vergleichbar sind Geräte nur innerhalb einer Bauart, und auch dort nach Kriterien: Mahlwerk, Wassertank, Milchsystem, Abschaltzeit. Die Einzelvergleiche dieser Seite ordnen Geräte nach solchen belegten Werten, nicht nach Testnoten. Ergebnisse der Stiftung Warentest übernehme ich nicht; sie stehen auf test.de. Wer unsicher ist, beantwortet zuerst die Frage Filterkaffee oder Espresso und danach, wer mahlen soll: Maschine, Mühle oder niemand. Die Spannen je Bauart stehen in der Tabelle oben.
Kapselmaschine oder Kaffeevollautomat, was ist besser?
Beide bereiten Espresso auf Knopfdruck zu, unterscheiden sich aber im Kaffee. Die Kapselmaschine nutzt fertige Portionen eines Systems, hat laut Hersteller 0,6 bis 2 l Tank und schaltet bei Nespresso und Dolce Gusto nach 1 bis 10 Minuten ab. Der Vollautomat mahlt ganze Bohnen selbst, hat 1,1 bis 2,6 l Tank und oft ein Milchsystem. Dafür braucht er Pflege: Tresterbehälter leeren, entkalken, Brühgruppe reinigen. Kapseln sind seit dem 12. August 2026 auch dann Verpackung, wenn sie mit dem Kaffee entsorgt werden, und gehören in die getrennte Sammlung.
Welche Kaffeemaschine verbraucht am wenigsten Strom?
Eine verlässliche Antwort gibt es nicht, weil kein Hersteller den Verbrauch je Tasse angibt und es für Kaffeemaschinen kein EU-Energielabel gibt. Belegt ist nur die Abschaltung: Senseo-Padmaschinen wechseln laut Datenblatt 0 Minuten nach dem Brühen in Bereitschaft, Dolce-Gusto-Geräte nach 1 bis 5 Minuten, Filtermaschinen mit Isolierkanne müssen nach 5 Minuten abschalten. Im Aus- und einfachen Bereitschaftszustand erlaubt die Ökodesign-Verordnung höchstens 0,50 W. French Press, AeroPress und Espressokocher brauchen keinen eigenen Strom, nur heißes Wasser vom Wasserkocher oder Herd. Den Verbrauch im Betrieb zeigt erst ein Steckdosen-Messgerät.
Siebträger oder Vollautomat, was passt besser?
Der Vollautomat mahlt, dosiert und drückt an, man wählt nur das Getränk. Der Siebträger überlässt diese Schritte dem Menschen: Kaffee mahlen, wiegen, andrücken, Milch an der Dampflanze schäumen. Dafür lassen sich Mahlgrad, Menge und Durchlaufzeit genau einstellen. Mit Mahlwerk gibt es Siebträger von 3 bis 30 Mahlstufen; Vollautomaten nennen 3 bis 12. Beide Bauarten müssen nach der Ökodesign-Verordnung spätestens 30 Minuten nach dem letzten Bezug in Bereitschaft wechseln. Wer morgens wenig Zeit hat, ist mit dem Vollautomaten schneller; wer gerne einstellt, mit dem Siebträger.
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