Zwei Kaffeevollautomaten werben mit „15 bar“. Der eine Hersteller meint den Pumpendruck, der andere schreibt nirgends, was gemeint ist — und in keiner der beiden Anleitungen steht, mit welchem Druck das Wasser tatsächlich durch das Kaffeepulver läuft. Diese Seite schreibt deshalb zu jeder Zahl dazu, woher sie stammt und wann ich sie zuletzt geprüft habe.
Koffein, Kaffeerecht, Wasser: eine Datei mit Quelle und Datum
Jede Regel — unbedenkliche Koffeinmenge, Höchstgehalt bei entkoffeiniertem Kaffee, Kaffeesteuer, Härtebereiche des Trinkwassers, Abschaltzeiten für Kaffeemaschinen, Brühstandards — steht genau einmal in meiner Faktendatei und erscheint auf allen Seiten und in allen Werkzeugen aus derselben Zeile. Zu jeder Zeile gehören:
- die Quelle: der Gesetzes- oder Verordnungstext (Kaffeeverordnung, Kaffeesteuergesetz, Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, EU-Ökodesign-Verordnung), die Behörde (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung, Zoll) oder der Verband für seinen eigenen Standard — nicht ein anderer Ratgeber,
- „gilt seit“, wenn die Quelle es nennt,
- „geprüft am“: der Tag, an dem ich die Quelle zuletzt selbst geöffnet habe.
Nachgeprüft wird spätestens alle 90 Tage. Fehlt eine Angabe in der Quelle, steht dort „k. A.“ — ich ergänze nichts aus anderen Seiten und schätze nichts. Verbandsstandards wie der Brühstandard der Specialty Coffee Association sind keine Rechtsnormen; das steht jeweils dabei.
Geräte: Produktseite, Datenblatt, Bedienungsanleitung
Datenblattvergleich. Alle Werte stammen aus Herstellerquellen. Die Bedienungsanleitung ist bei Kaffeemaschinen oft die genaueste: Dort stehen das Entkalkungsintervall je Wasserhärte, die Kapazität des Tresterbehälters, die Abschaltzeit und die Füllmenge je Tasse. Händler- und Marktplatztexte übernehme ich nicht, weil sie regelmäßig von der Herstellerangabe abweichen. Unter jeder Vergleichstabelle steht das Belegverzeichnis.
Eigene Messung. Zusätzlich habe ich das Gerät selbst benutzt und mit Waage oder Thermometer nachgemessen. Nur dann steht „gemessen“ am Wert und „Eigener Praxistest“ mit Datum an der Produktbox.
Stand heute: alle Werte stammen aus Herstellerquellen; eigene Messungen gibt es noch nicht.
Was ich nicht tue
- Keine Geschmacks-, Aroma- oder Crema-Urteile. Wie ein Espresso schmeckt, hängt von Bohne, Mahlgrad, Wasser und Gerät zugleich ab; ohne eigene Zubereitung wäre jedes Urteil erfunden.
- Keine Übernahme fremder Testnoten. Auf Tests anderer (etwa Stiftung Warentest oder Öko-Test) verweise ich mit Link.
- Keine Gesundheitsversprechen. Zu Koffein stehen hier die Werte der Behörden; ärztlichen Rat ersetzen sie nicht.
- Keine geschätzten Werte. Fehlt eine Angabe, steht dort „k. A.“.
- Keine erfundenen Autoren. Hinter dieser Seite stehe ich, Bianca — eine echte Person, keine erfundene Redaktion.
Produktauswahl und Finanzierung
Aufgenommen wird, wessen Hersteller die Kerndaten veröffentlicht. Die Seite finanziert sich über Partnerprovisionen von Amazon und später einzelnen Händlern: Kaufst du über einen meiner Links, erhalte ich eine Vergütung, ohne dass sich dein Preis ändert. Die Provision entscheidet nicht darüber, welches Gerät in einem Vergleich vorn steht. Ich nehme keine bezahlten Platzierungen an. Stellt ein Hersteller ein Gerät zur Verfügung, steht das auf der betreffenden Seite.
Preise
Produktpreise zeige ich nur, solange sie aus der Amazon-Schnittstelle stammen und höchstens 24 Stunden alt sind — bis dahin gar keine. Für die Kosten je Tasse trägt man im Rechner die eigenen Einkaufspreise ein.
Fehler gefunden?
Schreib an info@mahlstufe.de. Belegte Hinweise arbeite ich ein und vermerke das Prüfdatum neu.