Ein Pfund Kaffee aus dem Supermarktregal: Auf der Packung steht ein Mindesthaltbarkeitsdatum, im Preis steckt Kaffeesteuer, in jeder Tasse Koffein. Für alle drei gibt es Zahlen aus Gesetz und Behörde – für Röstgrad, Sorte und das Wort „Espresso“ dagegen keine.
Alle Werte laut Gesetz, Behörde und Verbandsstandard, jeweils mit Datum in der Faktendatei der Seite, Stand 18.10.2026.
Rechtlich ist Kaffee gerösteter Coffea-Samen mit höchstens 50 g Wasser je Kilogramm
Die Kaffeeverordnung (KaffeeV) gilt seit dem 24.11.2001 für Kaffee, der gewerbsmäßig verkauft wird. „Röstkaffee“ oder „Kaffee“ ist danach gerösteter Rohkaffee, ganz oder gemahlen, mit höchstens 50 g Wasser je kg. Rohkaffee ist der ungeröstete Samen von Pflanzen der Gattung Coffea, befreit von Frucht- und Samenschale. Löslicher Kaffee muss mindestens 950 g Kaffee-Extrakttrockenmasse je kg enthalten.
Nicht geregelt sind Begriffe wie „Espresso“, Röstgrade oder Sorten wie Arabica und Robusta. Pflicht auf jeder Fertigpackung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Röstdatum geben Röster freiwillig an.
Kaffeeverordnung: Begriffe und was sie nicht regelt · geprüft am 20.10.2026
- gilt für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen — Die Kaffeeverordnung (KaffeeV) gilt für Kaffee, Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte, die gewerbsmäßig als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden; sie setzt die Richtlinie 1999/4/EG um und ist seit dem 24.11.2001 in Kraft. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
- Röstkaffee: Wassergehalt ≤ 50 g/kg — „Röstkaffee“ oder „Kaffee“ ist gerösteter Rohkaffee, ungemahlen oder gemahlen, mit höchstens 50 g Wasser je kg; „Rohkaffee“ ist der von Frucht- und Samenschale befreite ungeröstete Samen von Pflanzen der Gattung Coffea. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
- löslicher Kaffee ≥ 950 g/kg Trockenmasse — „Löslicher Kaffee“ (Kaffee-Extrakt, Instant-Kaffee) muss mindestens 950 g Kaffee-Extrakttrockenmasse je kg enthalten; Kaffee-Extrakt-Paste 700 bis 850 g, flüssiger Kaffee-Extrakt 150 bis 550 g (plus bis zu 120 g Zuckerarten). Gewonnen werden die Extrakte ausschließlich mit Wasser als Extraktionsmittel. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
- Zichorien-Extrakt ≥ 950 g/kg — Zichorien-Extrakt (lösliche Zichorie) muss mindestens 950 g Zichorien-Extrakttrockenmasse je kg enthalten; nicht aus Zichorie stammende Trockenmasse darf 10 g je kg nicht überschreiten. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
- höchstens 2 g/kg kaffeefremde Bestandteile — Röstkaffee darf nicht mehr als 2 g kaffeefremde Bestandteile je kg enthalten, sonst muss er als unverlesener Kaffee oder Ausschusskaffee kenntlich gemacht sein (§ 3 KaffeeV). gesetze-im-internet.de
- „kandiert“; „konzentriert“ > 250 g/kg — Mit Zucker oder Honig überzogener Röstkaffee ist als „kandiert“ zu kennzeichnen; „konzentriert“ darf flüssiger Kaffee-Extrakt nur bei mehr als 250 g Trockenmasse je kg heißen (§ 2 KaffeeV). gesetze-im-internet.de
- kein Rechtsbegriff „Espresso“ oder Röstgrad — Die Anlage der KaffeeV definiert nur Rohkaffee, Röstkaffee, Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte; Begriffe wie „Espresso“, Röstgrade oder Kaffeesorten (Arabica, Robusta) bestimmt die Verordnung nicht. gesetze-im-internet.de
- kein „säurearm“, kein „mild“, kein Säuregrenzwert — Die Kaffeeverordnung enthält weder Begriffe für Säure oder Säuregehalt noch die Bezeichnungen „säurearm“ oder „mild“; einen Grenzwert für Säure oder einen pH-Wert legt sie nicht fest (Volltext der Gesamtausgabe, zuletzt geändert am 05.07.2017). gesetze-im-internet.de
- MHD Pflicht — Für vorverpackten Kaffee ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eine Pflichtangabe (Art. 9 Abs. 1 Buchst. f LMIV); Kaffee gehört nicht zu den Ausnahmen wie Essig, Speisesalz oder Zucker (Anhang X Nr. 1 Buchst. d). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
- „mindestens haltbar bis …“ — Dem Datum geht „mindestens haltbar bis …“ voraus; bei einer Haltbarkeit von mehr als drei bis höchstens achtzehn Monaten genügen Monat und Jahr, bei mehr als achtzehn Monaten das Jahr (Anhang X Nr. 1 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
- Röstdatum freiwillig — Ein Röstdatum gehört weder zu den Pflichtangaben nach Art. 9 Abs. 1 LMIV noch zu den zusätzlichen Angaben nach § 2 KaffeeV; Röster geben es freiwillig an. eur-lex.europa.eu
- online: MHD erst bei Lieferung — Beim Online-Kauf vorverpackter Lebensmittel müssen die Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums; bei der Lieferung müssen alle Pflichtangaben vorliegen (Art. 14 Abs. 1 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
- kein Café Crème, Caffè Crema, Schümli, Mokka — Die Bezeichnungen „Café Crème“, „Caffè Crema“, „Schümli“ und „Mokka“ kommen im Text der Kaffeeverordnung einschließlich ihrer Anlage nicht vor; die Verordnung legt sie also nicht fest (Volltext der Gesamtausgabe, zuletzt geändert am 05.07.2017). gesetze-im-internet.de
- MHD = Qualitätszusage, kein Verfallsdatum — Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist laut BVL das Datum, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern und verzehren lässt und dabei seine spezifischen Eigenschaften behält – Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Nährwert, Farbe und Konsistenz; werden die richtigen Lagerungsbedingungen beachtet, kann es oft auch danach noch verzehrt werden. bvl.bund.de
- Verbrauchsdatum nur bei leicht Verderblichem — Ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) tragen laut BVL leicht verderbliche verpackte Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügelfleisch oder Räucherfisch; nach seinem Ablauf dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum rät das BVL, Verpackung, Geruch und Geschmack zu prüfen. bvl.bund.de
- „mindestens haltbar bis Ende …“ — Wird beim Mindesthaltbarkeitsdatum kein Tag angegeben, lautet der Hinweis laut BVL „mindestens haltbar bis Ende …“; besondere Lagerungsbedingungen sind anzugeben. bvl.bund.de
- meist rund 18 Monate (gemahlen, vakuumverpackt) — Das Mindesthaltbarkeitsdatum von gemahlenem und vakuumverpacktem Kaffee liegt laut BZfE meist bei rund 18 Monaten. bzfe.de
- nach MHD: Aromaverlust möglich — Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist Kaffee laut BZfE „in der Regel zwar nicht schlecht, kann aber an Aroma einbüßen oder ranzig werden“; ganze Bohnen bewahren das Aroma besser als gemahlener Kaffee. bzfe.de
- Instant-Kaffee = löslicher Kaffee = Kaffee-Extrakt — „Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee“ und „Instant-Kaffee“ sind nach der Anlage der KaffeeV gleichrangige Bezeichnungen für dasselbe Erzeugnis (Anlage Nr. 2 Buchst. a); die dort genannten Bezeichnungen sind die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen der Lebensmittel im Sinne der LMIV (§ 2 Abs. 1 KaffeeV). gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
- MHD-Begriff, Verbrauchsdatum nur bei leicht Verderblichem — „Mindesthaltbarkeitsdatum“ ist nach der LMIV das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält (Art. 2 Abs. 2 Buchst. r); nur bei mikrobiologisch sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird es durch das Verbrauchsdatum ersetzt (Art. 24 Abs. 1). gilt seit 13.12.2014 · publications.europa.eu
- Aufbewahrungshinweise, ggf. nach dem Öffnen — Erfordert ein Lebensmittel besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden; gegebenenfalls auch die Aufbewahrungsbedingungen bzw. der Verzehrzeitraum nach dem Öffnen der Packung (Art. 25 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · publications.europa.eu
„Entkoffeiniert“ darf Röstkaffee mit höchstens 1 g Koffein je kg Trockenmasse heißen, er ist also nicht koffeinfrei. Für Acrylamid, das beim Rösten entsteht, gilt ein EU-Richtwert von 400 µg je kg Röstkaffee und 850 µg je kg löslichen Kaffee. Was die Röster auf ihren Packungen zu Sorte, Herkunft und Röstung angeben, steht auf der Seite Kaffeebohnen.
Die Steuer: 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee, 4,78 Euro für löslichen
Nach § 2 Kaffeesteuergesetz kostet ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro Steuer, ein Kilogramm löslicher Kaffee 4,78 Euro, auch entkoffeiniert. Rechnerisch stecken in einem Pfund Röstkaffee knapp 1,10 Euro Kaffeesteuer, in einem Espresso mit 7 g gut 1,5 Cent. Rohkaffee ist steuerfrei, ebenso das Rösten im eigenen Haushalt.
Wer Kaffee für den Eigenbedarf in einem anderen EU-Staat kauft und selbst mitbringt, zahlt keine deutsche Kaffeesteuer (§ 16 KaffeeStG) – das betrifft etwa Einkäufe in Luxemburg oder den Niederlanden. Beim Versand aus einem anderen EU-Staat entsteht die Steuer dagegen mit der Auslieferung; der Empfänger haftet dafür.
Kaffeesteuer · geprüft am 19.10.2026
- 2,19 €/kg Röstkaffee · 4,78 €/kg löslich — Die Kaffeesteuer beträgt 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslichen Kaffee; Mischungen werden nach ihren Kaffeeanteilen besteuert (§ 2 Abs. 1 KaffeeStG). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Rohkaffee steuerfrei — Kaffeesteuerpflichtig sind Röstkaffee und löslicher Kaffee, auch entkoffeiniert; Rohkaffee (rohe Bohnen) unterliegt nicht der Kaffeesteuer. zoll.de
- 10–900 g Kaffee je kg Ware — Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse mit 10 bis 900 g Kaffee je kg, zum Beispiel Cappuccino, Eiskaffee oder Café au Lait; steuerpflichtig sind sie nur, wenn sie aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern nach Deutschland kommen. zoll.de
- 0,12–1,76 bzw. 0,26–3,83 €/kg Ware — Für kaffeehaltige Waren ist die Steuer nach dem Kaffeeanteil gestaffelt: 0,12 bis 1,76 Euro je kg Ware bei Röstkaffee und 0,26 bis 3,83 Euro je kg Ware bei löslichem Kaffee (§ 2 Abs. 2 KaffeeStG). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Schuldner: Steuerlagerinhaber — Die Steuer entsteht in der Regel, wenn Kaffee aus dem Steuerlager entnommen und damit in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird; Steuerschuldner ist dann der Steuerlagerinhaber (§ 11 KaffeeStG). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Einfuhr: Zollschuldner — Bei der Einfuhr aus Drittländern entsteht die Kaffeesteuer mit der Überführung in den freien Verkehr; Steuerschuldner ist, wer nach dem Unionszollkodex Zollschuldner ist (§ 15 KaffeeStG). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Eigenbedarf, selbst befördert: steuerfrei — Kaffee, den eine Privatperson in einem anderen EU-Staat für den Eigenbedarf kauft und selbst nach Deutschland bringt, ist steuerfrei (§ 16 KaffeeStG). gesetze-im-internet.de
- Versandhandel aus EU: Steuer fällig, Empfänger haftet — Bestellt man Kaffee bei einem Versandhändler in einem anderen EU-Staat, entsteht die deutsche Kaffeesteuer mit der Auslieferung; Steuerschuldner ist der Versandhändler, der Empfänger haftet für die Steuer (§ 18 KaffeeStG). gesetze-im-internet.de
- Heimrösten steuerfrei — Das Rösten von Kaffee im Privathaushalt zum Eigenverbrauch ist steuerfrei und unterliegt keiner amtlichen Überwachung. zoll.de
- ohne Büsingen und Helgoland — Steuergebiet ist Deutschland ohne Büsingen und ohne Helgoland (§ 1 Abs. 1 KaffeeStG). gesetze-im-internet.de
- über 10 kg: Vermutung gewerblich — Werden mehr als 10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren zu privaten Zwecken aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland gebracht, wird widerleglich vermutet, dass sie gewerblichen Zwecken dienen (§ 23 Abs. 1 KaffeeStV). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Weitergabe ≠ Eigenbedarf — Die Weitergabe von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren gilt – auch unentgeltlich und unabhängig von der Menge – nicht als Eigenbedarf (§ 23 Abs. 2 KaffeeStV). gilt seit 01.04.2010 · gesetze-im-internet.de
- Kriterien für Eigenbedarf — Ob Kaffee dem Eigenbedarf dient, richtet sich nach der handelsrechtlichen Stellung und den Gründen des Besitzers, dem Ort oder der Art der Beförderung, den Unterlagen sowie Beschaffenheit oder Menge des Kaffees (§ 16 Abs. 2 KaffeeStG). gesetze-im-internet.de
Den Steueranteil je Tasse rechnet das Werkzeug Kosten je Tasse aus dem eigenen Kilopreis mit.
Koffein: bis 400 mg am Tag laut EFSA, etwa 80 mg in einem Espresso
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält für gesunde Erwachsene bis 400 mg Koffein am Tag aus allen Quellen für unbedenklich, bis 200 mg auf einmal; für Schwangere bis 200 mg am Tag. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nennt für einen Espresso mit 60 ml etwa 80 mg, für eine Tasse Filterkaffee mit 200 ml etwa 90 mg.
Koffeingehalt typischer Getränke · geprüft am 20.10.2026
| Getränk | Menge (ml) | Koffein (mg) | Quelle | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Filterkaffee | 200 | 90 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Espresso | 60 | 80 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Kaffee aus Kapsel | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Kaffee aus Vollautomat | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Cold Brew | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Entkoffeinierter Kaffee | k. A. | k. A. | kein Wert je Tasse; Höchstgehalt siehe Thema „entkoffeiniert“ | gesetze-im-internet.de |
| Energy Drink (Dose) | 250 | 80 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Cola-Getränk (Dose) | 330 | 35 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Cola-Getränk (Dose) | 355 | 40 | EFSA 2015 | efsa.europa.eu |
| Schwarzer Tee | 200 | 45 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Schwarzer Tee | 220 | 50 | EFSA 2015 | efsa.europa.eu |
| Grüner Tee | 200 | 30 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Kakao-Getränk | 200 | 8 bis 35 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Matcha (zubereitet mit 1 bis 2 g Pulver) | k. A. | 13 bis 68 | LGL 2024 | lgl.bayern.de |
Näherungswerte; Koffeingehalt und Portionsgrößen schwanken (EFSA, BfR). Das BfR hat seine Tabelle aus EFSA (2015) modifiziert. Für Kapsel-, Vollautomaten-, Cold-Brew- und entkoffeinierten Kaffee nennen EFSA und BfR keine Werte je Tasse; Herstellerangaben nur mit eigener Quelle. Matcha: Messwerte des LGL Bayern (47 Proben 2024), keine EFSA-/BfR-Tabellenangabe; Wassermenge je nach Zubereitung (Herstellerangaben 80 bis 150 ml).
Alles Weitere auf der Seite Koffein; die eigene Tagesmenge zählt der Koffeinrechner zusammen.
Zubereitung: Verbandsstandards gibt es für drei Getränke, für den Rest Herstellerangaben
| Zubereitung | Standard oder Norm | Kernwerte |
|---|---|---|
| Filterkaffee | SCA Golden Cup Standard | 55 g Kaffee je Liter ± 10 %, Wasser 93 °C ± 3 °C |
| Espresso | INEI, Espresso Italiano Certificato | 7 g, 9 bar, 88 °C, 25 ml in 25 Sekunden |
| Cappuccino | INEI, Cappuccino Italiano Certificato | 25 ml Espresso, 100 ml Milch, Tasse 150–160 ml |
| Espressokocher | EN 13248 (Gerätenorm) | unter 2 l Nutzvolumen; laut LGL höchstens 4 bar Betriebsdruck |
| Kapsel, Vollautomat, French Press | kein Verbandsstandard | Mengen nur laut Hersteller und Anleitung |
SCA steht für die Specialty Coffee Association, INEI für das Istituto Nazionale Espresso Italiano; beides sind Branchenverbände, keine Gesetzgeber. Gesetzlich geregelt ist an der Maschine nur der Stromverbrauch im Ruhezustand: Filtermaschinen mit Isolierkanne müssen nach spätestens 5 Minuten in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand wechseln, mit Glaskanne nach 40 Minuten, alle anderen Kaffeemaschinen nach 30 Minuten.
Die Vergleiche nach Herstellerdaten: Filterkaffeemaschine und Brühverhältnis, Siebträgermaschine, Espressokocher, Kapselmaschine, Kaffeevollautomat und für Milchgetränke Cappuccino. Was die Mühlen mit „13 Stufen“ oder „stufenlos“ meinen, erklärt die Seite Mahlgrad.
Wasser: drei Härtebereiche im Gesetz, ein Zielwert beim Verband
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz unterscheidet weich (unter 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter), mittel (1,5 bis 2,5 mmol/l) und hart (über 2,5 mmol/l). Wasserversorger rechnen das in Grad deutscher Härte um: unter 8,4 °dH, 8,4 bis 14 °dH, über 14 °dH. Den Härtebereich müssen sie mindestens einmal im Jahr mitteilen.
Wasserhärte: gesetzliche Härtebereiche · geprüft am 20.10.2026
| Härtebereich | mmol/l | °dH | Quelle |
|---|---|---|---|
| weich | weniger als 1,5 | weniger als 8,4 | gesetze-im-internet.de |
| mittel | 1,5 bis 2,5 | 8,4 bis 14 | gesetze-im-internet.de |
| hart | mehr als 2,5 | mehr als 14 | gesetze-im-internet.de |
mmol/l Calciumcarbonat nach § 9 Abs. 2 WRMG. Die °dH-Spalte steht nicht im Gesetz; sie stammt aus der Mitteilung eines Wasserversorgers (Gemeinde Hohenfels, Informationen zur Wasserhärte) und stimmt mit der Rechnung 1 °dH = 10 mg CaO je Liter (BMLUK), CaO 56,08 g/mol (PubChem) überein. In mg/l CaCO₃: rund 150 bzw. 250 mg/l (CaCO₃ 100,09 g/mol). Ältere Einteilungen mit vier Bereichen und °dH-Grenzen 7/14/21 sind überholt.
Für Brühwasser nennt die SCA als Ziel 150 mg gelöste Feststoffe je Liter und 68 mg/l Calciumhärte. Nach dem Härtebereich richten sich die Entkalkungsintervalle in den Anleitungen; mehr dazu unter Kaffeevollautomat entkalken.
Die Fallstricke
- „Espresso“ auf der Packung ist kein Rechtsbegriff. Die Kaffeeverordnung definiert ihn nicht; es bleibt eine Angabe des Rösters.
- Mindesthaltbarkeit ist kein Röstdatum. Das MHD ist Pflicht, das Röstdatum freiwillig.
- Entkoffeiniert heißt nicht koffeinfrei. Bis 1 g Koffein je kg Trockenmasse sind erlaubt.
- Richtwert ist kein Grenzwert. Liegt Röstkaffee über 400 µg Acrylamid je kg, muss der Röster seine Maßnahmen überprüfen; ein Verkaufsverbot folgt daraus nicht unmittelbar.
Was praktisch hilft
- Härtebereich nachsehen. Er steht in der jährlichen Mitteilung des Wasserversorgers; danach stellt man den Vollautomaten oder die Kapselmaschine ein.
- Kaffee wiegen statt löffeln. 55 g je Liter nach SCA heißen rechnerisch 11 g für 200 ml Wasser.
- Koffein zusammenzählen. Mit den BfR-Werten liegen rechnerisch etwa vier Tassen Filterkaffee zu 200 ml oder fünf Espressi unter den 400 mg der EFSA.
Was ich noch nicht weiß
- Herkunft und Anbau in Zahlen. Anbauländer, Erntemengen und Anteile von Arabica und Robusta stehen nicht in der Faktendatei der Seite. Die Quelle dafür wären Statistiken der Internationalen Kaffeeorganisation oder der Welternährungsorganisation, mit Jahr und Methode.
- Koffein aus Kapsel und Vollautomat. EFSA und BfR nennen keine Werte; Hersteller geben Gramm je Kapsel an, aber kein Koffein.
- Die Eigenbedarfsgrenze in Kilogramm. Das Gesetz ermächtigt das Finanzministerium, eine Menge festzulegen; diese Zahl ist geprüft, aber noch nicht in die Faktendatei aufgenommen.
Häufige Fragen
Was ist Kaffee?
Rechtlich ist Kaffee gerösteter Rohkaffee, ganz oder gemahlen, mit höchstens 50 g Wasser je Kilogramm. So steht es in der Kaffeeverordnung, die seit November 2001 für gewerbsmäßig verkauften Kaffee gilt. Rohkaffee ist der ungeröstete Samen von Pflanzen der Gattung Coffea, ohne Frucht- und Samenschale. Daneben kennt die Verordnung löslichen Kaffee mit mindestens 950 g Trockenmasse je Kilogramm sowie Kaffee-Extrakt als Paste oder Flüssigkeit. Nicht definiert sind Espresso, Röstgrade und Sorten wie Arabica oder Robusta. Mehr als 2 g kaffeefremde Bestandteile je Kilogramm darf Röstkaffee nicht enthalten, sonst muss er als Ausschusskaffee gekennzeichnet sein.
Wie viel Kaffee am Tag?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält für gesunde Erwachsene bis 400 mg Koffein am Tag aus allen Quellen für unbedenklich, bis 200 mg auf einmal. Mit den Näherungswerten des Bundesinstituts für Risikobewertung, etwa 90 mg je Tasse Filterkaffee mit 200 ml und etwa 80 mg je Espresso, sind das rechnerisch gut vier Tassen Filterkaffee oder fünf Espressi. Für Schwangere gelten bis 200 mg am Tag. Tee, Cola und Energy Drinks zählen mit. Die Werte gelten nicht für Menschen mit Erkrankungen; Fragen dazu gehören in die ärztliche Sprechstunde.
Wie viel Kaffee pro Tasse?
Für Filterkaffee empfiehlt die Specialty Coffee Association 55 g Kaffee je Liter Wasser mit 10 % Spielraum. Rechnerisch sind das 11 g für 200 ml Wasser, mit Spielraum etwa 10 bis 12 g. Für Espresso legt das italienische Espresso-Institut 7 g gemahlenen Kaffee für 25 ml fest. Beides sind Verbandsstandards, keine Gesetze. Kapseln bringen ihre Menge selbst mit, laut Nespresso 5 g für einen Espresso und 5,8 g für einen Lungo. Für French Press, Vollautomat und Mokkakanne gibt es keinen Verbandswert; dort gelten die Angaben in der jeweiligen Bedienungsanleitung.
Wie hoch ist die Kaffeesteuer?
2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslichen Kaffee, nach § 2 Kaffeesteuergesetz in der Fassung, die seit dem 1. April 2010 gilt. Rechnerisch sind das knapp 1,10 Euro für ein Pfund Bohnen und gut 1,5 Cent für einen Espresso mit 7 g. Entkoffeinierter Kaffee wird genauso besteuert, Rohkaffee gar nicht. Die Steuer zahlt in der Regel der Inhaber des Steuerlagers, sie steckt im Kaufpreis. Bringt man Kaffee für den Eigenbedarf selbst aus einem anderen EU-Staat mit, fällt keine deutsche Kaffeesteuer an; beim Versandhandel aus dem EU-Ausland dagegen schon.
Welche Kaffeesorten gibt es?
Rechtlich keine festgelegten. Die Kaffeeverordnung nennt nur die Pflanzengattung Coffea und unterscheidet Rohkaffee, Röstkaffee und Kaffee-Extrakte; Sorten wie Arabica und Robusta bestimmt sie nicht. Im EU-Recht tauchen beide Namen in der Acrylamid-Verordnung auf, die festhält, dass Robusta-Bohnen tendenziell mehr Acrylamid bilden als Arabica. Auf der Packung steht die Sorte als freiwillige Angabe des Rösters. In den zwölf Kaffeebohnen, die die Seite nach Röster-Angaben ausgewertet hat, nennt keine einzige Mischung ihr Verhältnis von Arabica zu Robusta. Wer sicher sein will, sucht nach „100 % Arabica“ in der Zutatenliste.
Weiterlesen
- Kaffeebohnen — 12 Sorten nach Angaben der Röster
- Koffein — Behördenwerte je Getränk
- Brühverhältnis — 55 g je Liter und was Hersteller angeben
- Kosten je Tasse — mit Steueranteil
- Kaffeevollautomat — Geräte nach Herstellerdaten