Kaffeesorten: zwei Pflanzenarten, drei Rechtsbegriffe und viele Handelsnamen – was hinter Arabica, Espresso, Caffè Crema und „mild“ steckt

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Im Regal stehen „Espresso“, „Caffè Crema“, „100 % Arabica“ und „mild“ nebeneinander, und alle vier heißen umgangssprachlich Kaffeesorte. Gemeint ist jedes Mal etwas anderes: einmal die Pflanze, einmal die Röstung, einmal das Getränk, für das der Röster die Bohne gedacht hat.

Alle Werte laut Behörde, Verordnung und Röster, Stand 20.10.2026. Keine Verkostung, keine Eigenmessung.

Die Kernzahl: Zwei Pflanzenarten machen rund 99 % des Kaffees aus

Botanisch gibt es viele Kaffeearten, im Handel aber fast nur zwei. Arabica (Coffea arabica) und Robusta (Coffea canephora) machen laut Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) zusammen rund 99 % der weltweiten Kaffeeproduktion aus, rund 60 % Arabica und rund 40 % Robusta. Robusta enthält laut BZfE etwa doppelt so viel Koffein, etwa 24 g gegen 13 g je kg Trockenmasse.

Arabica und Robusta: Koffein, Anbau, Marktanteile, Prüfungen · geprüft am 19.10.2026

KaffeejahrArabica (Mio. Sack à 60 kg)Robusta (Mio. Sack à 60 kg)Gesamt (Mio. Sack)Robusta-AnteilQuelle
2023/24101,170,5171,641,1 % (rechnerisch)ico.org
2024/25101,674,4175,942,3 % (rechnerisch)ico.org
2025/26 (Schätzung)104,479,2183,643,1 %ico.org

Welterzeugung laut ICO Coffee Market Report September 2026, Tabelle 3 (Mio. Sack à 60 kg). Den Anteil 43,1 % für 2025/26 und den Durchschnitt 41,7 % für 2023/24–2024/25 nennt die ICO im Text (S. 5); die Einzelanteile 2023/24 und 2024/25 sind daraus gerechnet. Monatlicher Bericht – Werte ändern sich mit jeder Ausgabe; kürzer prüfen als 90 Tage.

  • Arabica ≈ 13 g/kg · Robusta ≈ 24 g/kg Trockenmasse — Koffeinhaltiger Röstkaffee enthält laut Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) etwa 13 g Koffein je kg Trockenmasse bei Arabica und etwa 24 g je kg bei Robusta – rechnerisch rund 1,3 bzw. 2,4 Prozent der Trockenmasse. Werte je Tasse nach Kaffeeart nennt das BZfE nicht. bzfe.de
  • Robusta ≈ doppelt so viel Koffein — Der Koffeingehalt von Robusta ist laut BZfE etwa doppelt so hoch wie der von Arabica. bzfe.de
  • Arabica 600–2.100 m · Robusta bis 900 m — Arabica gedeiht laut BZfE in Höhenlagen zwischen 600 und 2.100 Metern; Robusta wächst auch in tieferen Lagen bis 900 Meter. bzfe.de
  • Arabica selbstbestäubend · Robusta ertragreicher — Arabica ist laut BZfE selbstbestäubend, während die meisten Kaffeearten auf Bestäubung durch Insekten oder Wind angewiesen sind; Robusta bringt höhere Erträge als Arabica. bzfe.de
  • Arabica ≈ 60 % · Robusta ≈ 40 % · zusammen ≈ 99 % — Laut BZfE entfallen rund 60 Prozent der weltweiten Kaffeeproduktion auf Arabica und rund 40 Prozent auf Robusta; zusammen machen beide rund 99 Prozent aus. Ein Bezugsjahr nennt das BZfE nicht. bzfe.de
  • Arabica ≈ 61 % · Robusta ≈ 39 % — Das LGL Bayern nennt Weltmarktanteile von etwa 61 Prozent für Arabica (Coffea arabica) und etwa 39 Prozent für Robusta (Coffea canephora); Arabica-Bohnen erzielen laut LGL auf dem Weltmarkt deutlich höhere Preise als Robusta-Bohnen. lgl.bayern.de
  • Robusta 43,1 % der Welterzeugung 2025/26 (Schätzung) — Laut Internationaler Kaffeeorganisation (ICO) liegt die geschätzte Welterzeugung im Kaffeejahr 2025/26 bei 104,4 Mio. Sack Arabica und 79,2 Mio. Sack Robusta (je 60 kg), zusammen 183,6 Mio. Sack; der Robusta-Anteil steigt damit auf 43,1 Prozent nach durchschnittlich 41,7 Prozent in den Kaffeejahren 2023/24 und 2024/25. ico.org
  • Arabica-Exportanteil 59,6 % (10/2025–08/2026) — Bei den Rohkaffee-Exporten lag der Arabica-Anteil von Oktober 2025 bis August 2026 laut ICO bei 59,6 Prozent (gleicher Zeitraum 2024/25: 63,5 Prozent) – erstmals unter 60 Prozent für die ersten elf Monate eines Kaffeejahres. ico.org
  • Marker 16-O-Methylcafestol — Robusta lässt sich laut LGL über den Markerstoff 16-O-Methylcafestol nachweisen, der von Natur aus nur in Robusta-, nicht aber in Arabica-Bohnen vorkommt. lgl.bayern.de
  • 15 von 782 Proben beanstandet (1,9 %) — Von 2019 bis 2022 untersuchte das LGL 782 Kaffeeproben mit der Angabe „100 % Arabica“ und beanstandete 15 davon (1,9 Prozent; 2019: 4 von 243, 2020: 0 von 85, 2021: 6 von 232, 2022: 5 von 222). Enthält ein solcher Kaffee Robusta, ist die Angabe nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) irreführend. lgl.bayern.de
  • 8 von 200 Proben beanstandet (4 %) — 2023 untersuchte das LGL 200 Kaffeeproben mit der Angabe „100 % Arabica“ mittels 1H-NMR-Spektroskopie und HPLC-UV; 8 Proben (4 Prozent) wurden beanstandet, ihr Gehalt an 16-O-Methylcafestol lag zwischen 73 und 1.140 mg/kg. lgl.bayern.de

Wer tiefer einsteigen will: Anbauhöhe, Bestäubung, Marktanteile und wie das Landesamt LGL Bayern Robusta im angeblich reinen Arabica nachweist, stehen unter Arabica oder Robusta. Hier geht es um die Frage davor: welche Art von „Sorte“ ein Etikett überhaupt meint.

Drei Bedeutungen von „Kaffeesorte“ – und nur eine steht im Gesetz

Was gemeint ist Beispiele Rechtlich festgelegt Weiter
Pflanzenart Arabica, Robusta (Canephora) nein; „100 % Arabica“ darf aber nicht irreführen Arabica oder Robusta
Verarbeitung Röstkaffee, löslicher Kaffee, entkoffeinierter Kaffee ja, Kaffeeverordnung Kaffee in Zahlen
Röstung hell, mittel, dunkel, „3 von 5“ nein Röstgrad
Handelsname für ein Getränk Espresso, Caffè Crema, Schümli, Mokka nein Kaffeespezialitäten
Herkunft Äthiopien, Brasilien, Jamaica Blue Mountain Pflicht nur bei Irreführungsgefahr Jamaica Blue Mountain

Die Kaffeeverordnung bestimmt, was Röstkaffee, Kaffee-Extrakt und Zichorien-Extrakt sind, und wie viel Wasser oder Trockenmasse sie haben dürfen. Begriffe wie „Espresso“, Röstgrade oder Arabica und Robusta legt sie ausdrücklich nicht fest, ebenso wenig „Café Crème“, „Caffè Crema“, „Schümli“ oder „Mokka“:

Kaffeeverordnung: Begriffe und was sie nicht regelt · geprüft am 20.10.2026

  • gilt für gewerbsmäßiges Inverkehrbringen — Die Kaffeeverordnung (KaffeeV) gilt für Kaffee, Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte, die gewerbsmäßig als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden; sie setzt die Richtlinie 1999/4/EG um und ist seit dem 24.11.2001 in Kraft. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
  • Röstkaffee: Wassergehalt ≤ 50 g/kg — „Röstkaffee“ oder „Kaffee“ ist gerösteter Rohkaffee, ungemahlen oder gemahlen, mit höchstens 50 g Wasser je kg; „Rohkaffee“ ist der von Frucht- und Samenschale befreite ungeröstete Samen von Pflanzen der Gattung Coffea. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
  • löslicher Kaffee ≥ 950 g/kg Trockenmasse — „Löslicher Kaffee“ (Kaffee-Extrakt, Instant-Kaffee) muss mindestens 950 g Kaffee-Extrakttrockenmasse je kg enthalten; Kaffee-Extrakt-Paste 700 bis 850 g, flüssiger Kaffee-Extrakt 150 bis 550 g (plus bis zu 120 g Zuckerarten). Gewonnen werden die Extrakte ausschließlich mit Wasser als Extraktionsmittel. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
  • Zichorien-Extrakt ≥ 950 g/kg — Zichorien-Extrakt (lösliche Zichorie) muss mindestens 950 g Zichorien-Extrakttrockenmasse je kg enthalten; nicht aus Zichorie stammende Trockenmasse darf 10 g je kg nicht überschreiten. gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
  • höchstens 2 g/kg kaffeefremde Bestandteile — Röstkaffee darf nicht mehr als 2 g kaffeefremde Bestandteile je kg enthalten, sonst muss er als unverlesener Kaffee oder Ausschusskaffee kenntlich gemacht sein (§ 3 KaffeeV). gesetze-im-internet.de
  • „kandiert“; „konzentriert“ > 250 g/kg — Mit Zucker oder Honig überzogener Röstkaffee ist als „kandiert“ zu kennzeichnen; „konzentriert“ darf flüssiger Kaffee-Extrakt nur bei mehr als 250 g Trockenmasse je kg heißen (§ 2 KaffeeV). gesetze-im-internet.de
  • kein Rechtsbegriff „Espresso“ oder Röstgrad — Die Anlage der KaffeeV definiert nur Rohkaffee, Röstkaffee, Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte; Begriffe wie „Espresso“, Röstgrade oder Kaffeesorten (Arabica, Robusta) bestimmt die Verordnung nicht. gesetze-im-internet.de
  • kein „säurearm“, kein „mild“, kein Säuregrenzwert — Die Kaffeeverordnung enthält weder Begriffe für Säure oder Säuregehalt noch die Bezeichnungen „säurearm“ oder „mild“; einen Grenzwert für Säure oder einen pH-Wert legt sie nicht fest (Volltext der Gesamtausgabe, zuletzt geändert am 05.07.2017). gesetze-im-internet.de
  • MHD Pflicht — Für vorverpackten Kaffee ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eine Pflichtangabe (Art. 9 Abs. 1 Buchst. f LMIV); Kaffee gehört nicht zu den Ausnahmen wie Essig, Speisesalz oder Zucker (Anhang X Nr. 1 Buchst. d). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
  • „mindestens haltbar bis …“ — Dem Datum geht „mindestens haltbar bis …“ voraus; bei einer Haltbarkeit von mehr als drei bis höchstens achtzehn Monaten genügen Monat und Jahr, bei mehr als achtzehn Monaten das Jahr (Anhang X Nr. 1 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
  • Röstdatum freiwillig — Ein Röstdatum gehört weder zu den Pflichtangaben nach Art. 9 Abs. 1 LMIV noch zu den zusätzlichen Angaben nach § 2 KaffeeV; Röster geben es freiwillig an. eur-lex.europa.eu
  • online: MHD erst bei Lieferung — Beim Online-Kauf vorverpackter Lebensmittel müssen die Pflichtangaben vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums; bei der Lieferung müssen alle Pflichtangaben vorliegen (Art. 14 Abs. 1 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · eur-lex.europa.eu
  • kein Café Crème, Caffè Crema, Schümli, Mokka — Die Bezeichnungen „Café Crème“, „Caffè Crema“, „Schümli“ und „Mokka“ kommen im Text der Kaffeeverordnung einschließlich ihrer Anlage nicht vor; die Verordnung legt sie also nicht fest (Volltext der Gesamtausgabe, zuletzt geändert am 05.07.2017). gesetze-im-internet.de
  • MHD = Qualitätszusage, kein Verfallsdatum — Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist laut BVL das Datum, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern und verzehren lässt und dabei seine spezifischen Eigenschaften behält – Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Nährwert, Farbe und Konsistenz; werden die richtigen Lagerungsbedingungen beachtet, kann es oft auch danach noch verzehrt werden. bvl.bund.de
  • Verbrauchsdatum nur bei leicht Verderblichem — Ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) tragen laut BVL leicht verderbliche verpackte Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügelfleisch oder Räucherfisch; nach seinem Ablauf dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum rät das BVL, Verpackung, Geruch und Geschmack zu prüfen. bvl.bund.de
  • „mindestens haltbar bis Ende …“ — Wird beim Mindesthaltbarkeitsdatum kein Tag angegeben, lautet der Hinweis laut BVL „mindestens haltbar bis Ende …“; besondere Lagerungsbedingungen sind anzugeben. bvl.bund.de
  • meist rund 18 Monate (gemahlen, vakuumverpackt) — Das Mindesthaltbarkeitsdatum von gemahlenem und vakuumverpacktem Kaffee liegt laut BZfE meist bei rund 18 Monaten. bzfe.de
  • nach MHD: Aromaverlust möglich — Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist Kaffee laut BZfE „in der Regel zwar nicht schlecht, kann aber an Aroma einbüßen oder ranzig werden“; ganze Bohnen bewahren das Aroma besser als gemahlener Kaffee. bzfe.de
  • Instant-Kaffee = löslicher Kaffee = Kaffee-Extrakt — „Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee“ und „Instant-Kaffee“ sind nach der Anlage der KaffeeV gleichrangige Bezeichnungen für dasselbe Erzeugnis (Anlage Nr. 2 Buchst. a); die dort genannten Bezeichnungen sind die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen der Lebensmittel im Sinne der LMIV (§ 2 Abs. 1 KaffeeV). gilt seit 24.11.2001 · gesetze-im-internet.de
  • MHD-Begriff, Verbrauchsdatum nur bei leicht Verderblichem — „Mindesthaltbarkeitsdatum“ ist nach der LMIV das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält (Art. 2 Abs. 2 Buchst. r); nur bei mikrobiologisch sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird es durch das Verbrauchsdatum ersetzt (Art. 24 Abs. 1). gilt seit 13.12.2014 · publications.europa.eu
  • Aufbewahrungshinweise, ggf. nach dem Öffnen — Erfordert ein Lebensmittel besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden; gegebenenfalls auch die Aufbewahrungsbedingungen bzw. der Verzehrzeitraum nach dem Öffnen der Packung (Art. 25 LMIV). gilt seit 13.12.2014 · publications.europa.eu

Was 104 Kaffees auf der Seite über ihre Art verraten

Ausgewertet habe ich alle 104 Kaffees aus den 12 Bohnen-Datensätzen dieser Seite, von 20 Marken, jeweils nach der Angabe des Rösters:

  • 46 nennen reinen Arabica, meist als „100 % Arabica“.
  • 40 nennen eine Mischung aus Arabica und Robusta – aber keine einzige beziffert das Verhältnis.
  • 1 nennt „überwiegend Robusta“: der Dinzler Espresso Roma aus Indien und Brasilien.
  • 17 nennen gar keine Art, darunter Melitta Auslese Klassisch, Jacobs Barista Editions Crema und Segafredo Intermezzo.
Einziger Kaffee unter 104 mit „überwiegend Robusta“, aus Indien und Brasilien laut Dinzler

Dinzler Espresso Roma — Espressobohnen aus Indien und Brasilien, 1 kg

nach Datenblatt bewertet
  • Espresso-Angabe des Rösters „Inbegriff eines klassischen Espresso“ im Hause Dinzler; Mahlung „Espresso-/Siebträgermaschine“ wählbar
  • Kaffeesorte laut Röster überwiegend Robusta
  • Kaffeesorte laut Röster überwiegend Robusta
  • Herkunft laut Röster Indien, Brasilien
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Daten laut dinzler.de

Bei den Handelsnamen sieht es so aus: 29 der 104 tragen „Crema“ im Namen, 21 „Espresso“, 3 „Schümli“. Der Name sagt, wofür der Röster die Bohne gedacht hat, nicht wie sie geröstet oder gemischt ist. Unter „Espresso“ finden sich 100 % Arabica bei Mount Hagen und überwiegend Robusta bei Dinzler.

Röstgrad: 72 von 104 Röstern nennen einen, aber auf eigenen Skalen

Eine einheitliche Röstskala auf der Packung gibt es nicht. 72 der 104 Kaffees haben eine Röstangabe, 29 davon als Wort wie „hell“, „mittel“ oder „dunkel“, andere als Punkte („3 von 5“) oder nur als Verfahren („Langzeitröstung“). Mount Hagen nennt beim Honduras Crema auf derselben Seite 3 von 5 und 3 von 7. Wie Röster ihre Röstung beschreiben und warum Intensität nicht Röstgrad ist, steht unter Röstgrad Kaffee.

Vom Etikett zur Zubereitung: der Wegweiser

Wer eine Sorte für ein bestimmtes Gerät sucht, fährt mit der Zubereitungsempfehlung des Rösters besser als mit dem Handelsnamen:

Die Fallstricke

  • „Sorte“ heißt beim Röster oft Produkt. Eine „Sorte Crema“ ist eine Mischung oder ein Produktname, keine Pflanzenart.
  • „Mild“ und „kräftig“ sind keine Rechtsbegriffe. Die Kaffeeverordnung kennt weder „mild“ noch „säurearm“. Segafredo nennt beim Intermezzo Intensität 4 von 5 und zugleich „mild“.
  • Mischung ohne Prozent. Keine der 40 Mischungen nennt den Robusta-Anteil. Für Koffein und Geschmack wäre das die eigentliche Information.
  • „Espresso“ ist keine Röstung. Der Name ist eine Empfehlung des Rösters; Röstgrad und Art stehen, wenn überhaupt, an anderer Stelle.
  • Herkunftsnamen sind nicht überall geschützt. Pflicht ist eine Herkunftsangabe laut BVL nur, wenn ohne sie ein falscher Eindruck entstünde. Wie Jamaika seinen bekanntesten Namen regelt, steht unter Jamaica Blue Mountain.

Was praktisch hilft

  1. Erst die Art auf der Rückseite suchen. „100 % Arabica“ oder „Arabica und Robusta“ steht meist in der Beschreibung, nicht im Namen.
  2. Koffein nach Tasse, nicht nach Art denken. Die Behördenwerte je Tasse unterscheiden nicht nach Sorte, sondern nach Zubereitung: etwa 90 mg in 200 ml Filterkaffee, etwa 80 mg im Espresso laut BfR. Mehr unter Koffein.
  3. Röstangaben nur innerhalb einer Marke vergleichen. „3 von 5“ bei Dallmayr und „3 von 7“ bei Mount Hagen sind nicht dasselbe.
  4. Mahlgrad nach Gerät einstellen, nicht nach Sorte. Für French Press, Handfilter und AeroPress stehen die Werte aus den Geräteanleitungen unter Kaffeebohnen für French Press.

Was ich noch nicht weiß

  • Den Robusta-Anteil der Mischungen. Er müsste in der Produktbeschreibung stehen; keiner der 40 Röster nennt ihn.
  • Die Varietät innerhalb von Arabica. Namen wie Bourbon oder Typica stehen in keinem der 104 Datensätze. Sie würden zeigen, worin sich zwei „100 % Arabica“ unterscheiden.
  • Einen einheitlichen Röstmaßstab. Eine Farbskala gibt es beim Fachverband, auf Packungen steht sie nicht. Stehen müsste sie neben der Röstangabe, damit „mittel“ bei zwei Marken dasselbe heißt.

Häufige Fragen

Welche Kaffeesorten gibt es?

Im Handel gibt es fast nur zwei Pflanzenarten: Arabica (Coffea arabica) und Robusta (Coffea canephora). Laut Bundeszentrum für Ernährung machen sie zusammen rund 99 % der weltweiten Kaffeeproduktion aus, Arabica rund 60 %, Robusta rund 40 %. Daneben heißen im Alltag auch Verarbeitungsformen wie Röstkaffee, löslicher und entkoffeinierter Kaffee „Sorten“ – nur diese legt die Kaffeeverordnung fest. Namen wie Espresso, Caffè Crema oder Schümli sind Handelsnamen der Röster für das Getränk, für das sie die Bohne empfehlen. In den 104 ausgewerteten Kaffees dieser Seite nennen 46 reinen Arabica und 40 eine Mischung.

Was ist der Unterschied zwischen Arabica und Robusta?

Es sind zwei verschiedene Pflanzenarten. Robusta enthält laut Bundeszentrum für Ernährung etwa 24 g Koffein je kg Trockenmasse, Arabica etwa 13 g, also etwa doppelt so viel. Arabica wächst laut BZfE in 600 bis 2.100 m Höhe, Robusta auch in tieferen Lagen bis 900 m und bringt höhere Erträge. Robusta lässt sich laut Landesamt LGL Bayern über den Stoff 16-O-Methylcafestol nachweisen, der in Arabica nicht vorkommt. Geschmacksurteile dazu gibt diese Seite nicht. Ausführlich mit allen Quellen steht das unter Arabica oder Robusta.

Ist Espresso eine eigene Kaffeesorte?

Nein. „Espresso“ ist weder eine Pflanzenart noch ein Rechtsbegriff: Die Kaffeeverordnung legt die Bezeichnung nicht fest, ebenso wenig Röstgrade. Auf der Packung ist Espresso ein Handelsname, mit dem der Röster sagt, für welche Zubereitung er die Bohne gedacht hat. Unter den 104 Kaffees dieser Seite tragen 21 „Espresso“ im Namen, von 100 % Arabica bei Mount Hagen bis überwiegend Robusta bei Dinzler. Einen Standard gibt es nur für das Getränk: Das italienische Espresso-Institut INEI nennt für ein zertifiziertes Espresso Italiano 7 g Kaffee und 25 ml in der Tasse.

Welche Kaffeesorte hat am meisten Koffein?

Je Kilogramm Bohne Robusta: Das Bundeszentrum für Ernährung nennt etwa 24 g Koffein je kg Trockenmasse gegen etwa 13 g bei Arabica. Für die Tasse gibt es keine Behördenwerte nach Sorte, nur nach Zubereitung – das BfR nennt etwa 90 mg für 200 ml Filterkaffee und etwa 80 mg für einen Espresso von 60 ml. Wie viel Robusta in einer Mischung steckt, sagt keiner der 40 Röster mit Mischungen auf dieser Seite. Ein Kaffee nennt „überwiegend Robusta“: der Dinzler Espresso Roma. Die EFSA-Grenzwerte für die Tagesmenge stehen unter Koffein.

Was bedeutet Caffè Crema?

Caffè Crema ist ein Handelsname, kein festgelegter Begriff: Die Kaffeeverordnung nennt weder „Caffè Crema“ noch „Café Crème“. Röster bezeichnen damit Bohnen, die sie für eine größere Tasse aus dem Vollautomaten oder Siebträger empfehlen. Segafredo nennt dafür 60 bis 80 ml, Mövenpick „ideal für Caffè Crema“ bei der Crema Auténtico. 29 der 104 Kaffees dieser Seite tragen „Crema“ im Namen, darunter reine Arabica wie Tchibo Barista Caffè Crema und Mischungen wie Dallmayr Crema d’Oro. Wie viele Milliliter die Getränke laut Herstelleranleitung haben, steht unter Kaffeespezialitäten.

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Bianca betreibt mahlstufe.de allein. Sie vergleicht Kaffeevollautomaten, Siebträger, Mühlen und Kapselgeräte nach Produktseite, Datenblatt und Bedienungsanleitung der Hersteller und führt jede Regel zu Koffein, Wasserhärte und Kaffeerecht mit Quelle und Prüfdatum. Eigene Messungen sind als solche gekennzeichnet.