Koffein in grünem Tee, schwarzem Tee, Matcha und Kaffee: 30, 45 und 90 mg je Tasse laut BfR, 13 bis 68 mg im Matcha laut LGL

Morgens ein Becher Kaffee, nachmittags zwei Tassen grüner Tee, abends ein Matcha Latte aus dem Café: Wer wissen will, wie viel Koffein dabei zusammenkommt, findet auf Teepackungen keine Zahl. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es für Tee so wenig wie für Kaffee.

Alle Werte laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Landesamt LGL Bayern, Stand 20.10.2026. Keine Eigenmessung, keine Wirkungsaussagen.

Die Kernzahl: Grüner Tee hat je Tasse ein Drittel des Koffeins von Filterkaffee

Das BfR nennt für eine Tasse grünen Tee mit 200 ml etwa 30 mg Koffein, für schwarzen Tee etwa 45 mg und für Filterkaffee in derselben Menge etwa 90 mg. Grüner Tee liegt damit bei einem Drittel des Filterkaffees, schwarzer Tee bei der Hälfte. Alle Werte sind Näherungswerte, weil Koffeingehalt und Portionsgrößen schwanken.

Koffeingehalt typischer Getränke · geprüft am 20.10.2026

GetränkMenge (ml)Koffein (mg)QuelleQuelle
Filterkaffee20090BfR 2026 / EFSA 2015bfr.bund.de
Espresso6080BfR 2026 / EFSA 2015bfr.bund.de
Kaffee aus Kapselk. A.k. A.kein Wert in EFSA-/BfR-Materialbfr.bund.de
Kaffee aus Vollautomatk. A.k. A.kein Wert in EFSA-/BfR-Materialbfr.bund.de
Cold Brewk. A.k. A.kein Wert in EFSA-/BfR-Materialbfr.bund.de
Entkoffeinierter Kaffeek. A.k. A.kein Wert je Tasse; Höchstgehalt siehe Thema „entkoffeiniert“gesetze-im-internet.de
Energy Drink (Dose)25080BfR 2026 / EFSA 2015bfr.bund.de
Cola-Getränk (Dose)33035BfR 2026bfr.bund.de
Cola-Getränk (Dose)35540EFSA 2015efsa.europa.eu
Schwarzer Tee20045BfR 2026bfr.bund.de
Schwarzer Tee22050EFSA 2015efsa.europa.eu
Grüner Tee20030BfR 2026bfr.bund.de
Kakao-Getränk2008 bis 35BfR 2026bfr.bund.de
Matcha (zubereitet mit 1 bis 2 g Pulver)k. A.13 bis 68LGL 2024lgl.bayern.de

Näherungswerte; Koffeingehalt und Portionsgrößen schwanken (EFSA, BfR). Das BfR hat seine Tabelle aus EFSA (2015) modifiziert. Für Kapsel-, Vollautomaten-, Cold-Brew- und entkoffeinierten Kaffee nennen EFSA und BfR keine Werte je Tasse; Herstellerangaben nur mit eigener Quelle. Matcha: Messwerte des LGL Bayern (47 Proben 2024), keine EFSA-/BfR-Tabellenangabe; Wassermenge je nach Zubereitung (Herstellerangaben 80 bis 150 ml).

  • Filterkaffee 200 ml ≈ 90 mg · Espresso 60 ml ≈ 80 mg — Eine Tasse Filterkaffee (200 ml) enthält laut BfR und EFSA etwa 90 mg Koffein, ein Espresso (60 ml) etwa 80 mg; alle Angaben sind Näherungswerte, weil Koffeingehalt und Portionsgrößen schwanken. bfr.bund.de
  • 250 ml ≈ 80 mg; 3 Dosen = 240 mg — Eine Dose Energy Drink (250 ml) mit 320 mg Koffein je Liter liefert laut BfR 80 mg Koffein – etwa so viel wie eine Tasse Kaffee. Drei Dosen (240 mg) in kurzer Zeit überschreiten bereits die für Erwachsene als sicher geltende Einzeldosis von 200 mg. bfr.bund.de
  • höchstens 320 mg/l — Für Energy Drinks gilt in Deutschland seit Juni 2013 nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung eine Höchstmenge von 320 mg Koffein je Liter (Angabe des BfR). bfr.bund.de
  • Hinweispflicht über 150 mg/l, Kaffee ausgenommen — Getränke mit mehr als 150 mg Koffein je Liter müssen den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ samt Koffeingehalt tragen; Kaffee und Tee sowie Getränke auf Kaffee- oder Teeextraktbasis mit „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung sind ausgenommen (Angabe des BfR). bfr.bund.de
  • Kinder, Schwangere, Stillende, Koffeinempfindliche — Für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen (z. B. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind erhöhte Koffeindosen laut BfR mit einem besonders hohen gesundheitlichen Risiko verbunden; „Diese Personengruppen sollten auf den Konsum von Getränken mit erhöhtem Koffeingehalt, wie z.B. Energy Drinks, verzichten.“ bfr.bund.de
  • Kaffee = 85 % der Koffeinzufuhr Erwachsener — Bei Erwachsenen in Deutschland stammt Koffein laut Nationaler Verzehrsstudie II (2005–2007) zu 85 % aus Kaffee (Angabe des BfR). bfr.bund.de
  • Tee 45–50 mg · Cola 35–40 mg je Portion — Die EFSA nennt für eine Tasse schwarzen Tee 220 ml und 50 mg sowie für eine Dose Cola 355 ml und 40 mg; das BfR rechnet mit 200 ml Tee (45 mg) und 330 ml Cola (35 mg). efsa.europa.eu
  • Alkaloid in Kaffee, Tee, Kakao — Koffein ist laut BfR ein Alkaloid, das natürlicherweise unter anderem in Kaffeebohnen, Teeblättern und Kakaobohnen vorkommt; es kann daraus isoliert oder synthetisch hergestellt werden. bfr.bund.de
  • Kinder: Tee ca. 20 % · Jugendliche: Kaffee 32 %, Tee 30 % — Kinder von 6 bis 11 Jahren nehmen Koffein laut BfR (Ernährungsstudie EsKiMo II, 2015–2017) hauptsächlich über Teegetränke (ca. 20 %), koffeinhaltige Limonaden (17 %), Schokolade (12 %) und Gebäck (11 %) auf; Jugendliche von 12 bis 17 Jahren vor allem über Kaffee (32 %), Tee (30 %) und koffeinhaltige Limonaden (20 %). bfr.bund.de
  • Tee ≥ 1,5 % Koffein i. Tr. · entkoffeiniert ≤ 0,4 % — Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs enthält Tee (aus der Teepflanze) mindestens 1,5 Prozent Koffein in der Trockenmasse; bei Kukicha und anderen Teespezialitäten kann der Gehalt niedriger liegen. Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn die Trockenmasse des Tees höchstens 0,4 Prozent Koffein enthält. Leitsätze beschreiben die Verkehrsauffassung und sind keine Rechtsnormen. bmleh.de
  • Tee-Getränk aus Extrakt ≥ 45 mg/l — Ein verzehrfertiges Tee-Getränk, das aus einer Zubereitung mit Tee-Extrakt hergestellt wird, enthält laut den Leitsätzen üblicherweise mindestens 45 mg Koffein je Liter (Leitsätze für Tee, Nr. 1.3.9). bmleh.de
  • Matcha: Pulver wird mitgetrunken — Matcha ist laut BfR unfermentierter grüner Tee, dessen Blätter zu feinem Pulver vermahlen sind; das Pulver wird in heißes Wasser eingerührt oder schaumig geschlagen und ohne Filtern vollständig verzehrt. Einen Koffeinwert nennt das BfR in dieser Stellungnahme nicht; Verzehrsdaten für Matcha in Deutschland lagen dem BfR nicht vor. bfr.bund.de
  • Matcha (1–2 g Pulver): 13–68 mg — Das LGL Bayern fand 2024 in 47 Matcha-Proben 1,4 bis 3,6 g Koffein je 100 g Trockenmasse; mit 1 bis 2 g Pulver zubereitete Matcha-Tees enthielten 13 bis 68 mg Koffein. Wegen des Koffeins hält das LGL Matcha-Tee und andere Produkte mit Matcha für Kinder nicht für empfehlenswert. lgl.bayern.de

Für schwarzen Tee stehen zwei Werte nebeneinander, weil die Behörden unterschiedliche Tassen annehmen: Die EFSA rechnet mit 220 ml und 50 mg, das BfR mit 200 ml und 45 mg. Für grünen Tee nennt nur das BfR einen Wert. Was im Tee „Teein“ heißt, führen die Behörden schlicht als Koffein, das natürlicherweise in Teeblättern vorkommt.

Je 100 ml gerechnet: Espresso vorn, grüner Tee hinten

Weil Tasse nicht gleich Tasse ist, hilft der Wert je 100 ml beim Vergleich. Gerechnet aus den BfR-Werten:

Getränk Rechnung (BfR) mg je 100 ml
Grüner Tee 30 mg ÷ 200 ml × 100 15
Schwarzer Tee 45 mg ÷ 200 ml × 100 22,5
Energy Drink 80 mg ÷ 250 ml × 100 32
Filterkaffee 90 mg ÷ 200 ml × 100 45
Espresso 80 mg ÷ 60 ml × 100 133

Ein Becher mit 300 ml grünem Tee kommt rechnerisch auf 45 mg, so viel wie eine 200-ml-Tasse schwarzer Tee. Ein Espresso hat je 100 ml fast neunmal so viel Koffein wie grüner Tee, je Portion wegen der 60 ml aber nur gut das Zweieinhalbfache.

Matcha: 13 bis 68 mg je Portion, gemessen vom LGL Bayern

Bei Matcha wird das zu Pulver vermahlene Teeblatt mitgetrunken, statt wie beim Aufguss im Beutel zu bleiben. Den Wert von grünem Tee kann man deshalb nicht übertragen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Bayern hat 2024 in 47 Proben gemessen: Mit 1 bis 2 g Pulver zubereitet, enthielt ein Matcha-Tee 13 bis 68 mg Koffein. Der Wert steht mit Quelle in der Tabelle oben.

Am unteren Ende liegt Matcha damit unter einer Tasse grünem Tee mit 30 mg, am oberen Ende bei mehr als dem Doppelten und nahe einem Espresso mit 80 mg. Entscheidend ist die Pulvermenge: Wie viel Gramm in einem Matcha Latte aus dem Café stecken, steht auf keiner Karte. Wegen des Koffeins hält das LGL Matcha-Tee und Produkte mit Matcha für Kinder nicht für empfehlenswert.

400 mg am Tag, 200 mg auf einmal: Was die EFSA-Werte in Tassen bedeuten

Die EFSA hält für gesunde Erwachsene eine über den Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 400 mg für unbedenklich, Einzeldosen bis 200 mg. Für Schwangere gilt der 400-mg-Wert ausdrücklich nicht:

Koffein: unbedenkliche Mengen laut EFSA · geprüft am 18.10.2026

  • bis 400 mg pro Tag — Laut Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2015 ist für gesunde Erwachsene eine über den Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 400 mg (etwa 5,7 mg je kg Körpergewicht) unbedenklich – ausgenommen Schwangere. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • bis 200 mg je Einzeldosis — Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein (etwa 3 mg je kg Körpergewicht) aus allen Quellen sind für gesunde Erwachsene laut EFSA unbedenklich, auch weniger als zwei Stunden vor intensiver körperlicher Betätigung unter normalen Umweltbedingungen. Für Schwangere oder Personen mittleren und höheren Alters, die sich intensiv körperlich betätigen, stehen laut EFSA keine Studien zur Verfügung. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • bis 200 mg pro Tag — Für Schwangere ist laut EFSA eine über den Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 200 mg pro Tag für den Fötus unbedenklich; der Wert von 400 mg pro Tag für gesunde Erwachsene gilt ausdrücklich nicht für Schwangere. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • Stillende: bis 200 mg — Für Stillende kommt das EFSA-Gutachten von 2015 zu dem Schluss, dass Einzeldosen und eine gewohnheitsmäßige Koffeinaufnahme von bis zu 200 mg keine Sicherheitsbedenken für gestillte Säuglinge begründen (Zusammenfassung des Gutachtens, EFSA Journal 2015;13(5):4102). gilt seit 27.05.2015 · web.archive.org
  • bis 200 mg pro Tag — Das BfR gibt die EFSA-Bewertung so wieder: Bei Schwangeren und Stillenden gilt eine über den Tag verteilte Aufnahmemenge von bis zu 200 mg Koffein für den Fötus und das gestillte Kind als gesundheitlich unbedenklich. gilt seit 27.05.2015 · bfr.bund.de
  • Schwangerschaft: vermindertes Wachstum des Fötus — Auf längere Sicht wird übermäßiger Koffeinkonsum laut EFSA mit Herz-Kreislauf-Problemen sowie bei schwangeren Frauen mit einem verminderten Wachstum des Fötus in Verbindung gebracht; kurzfristig kann es bei Erwachsenen und Kindern zu Schlafstörungen, erhöhter Ängstlichkeit und Verhaltensänderungen kommen. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • länger erhöhte Zufuhr: Wachstum des Fötus vermindert — Laut BfR kann bei Schwangeren eine über längere Zeit erhöhte Koffeinzufuhr zu einem verminderten Wachstum des Fötus führen. bfr.bund.de
  • 3 mg je kg Körpergewicht — Für Kinder und Jugendliche schlägt die EFSA 3 mg Koffein je kg Körpergewicht als Einzeldosis und auch als Sicherheitsniveau für den gewohnheitsmäßigen Konsum pro Tag vor. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • 100 mg kurz vor dem Schlafen — Schon 100 mg Koffein (etwa 1,4 mg je kg Körpergewicht) können laut EFSA bei einigen Erwachsenen Schlafdauer und Schlafmuster beeinflussen, besonders wenn sie kurz vor dem Schlafengehen aufgenommen werden. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • Halbwertszeit ca. 4 h (2–8 h) — Die Halbwertszeit von Koffein – die Zeit, in der der Körper die Hälfte des Koffeins ausscheidet – schwankt laut EFSA bei Erwachsenen stark und hängt unter anderem von Alter, Körpergewicht, einer eventuellen Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme und der Gesundheit der Leber ab. Bei gesunden Erwachsenen beträgt sie im Durchschnitt etwa vier Stunden (zwei bis acht Stunden); die Wirkung kann 15 bis 30 Minuten nach der Aufnahme einsetzen. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • kein Einfluss bis 200 mg Einzeldosis — Andere typische Inhaltsstoffe von Energy Drinks sowie Alkohol bis etwa 0,65 g je kg Körpergewicht beeinflussen laut EFSA die Unbedenklichkeit von Koffein-Einzeldosen bis 200 mg nicht. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
  • nur gesunde Allgemeinbevölkerung — Die EFSA-Werte gelten für die gesunde Allgemeinbevölkerung; Menschen mit Erkrankungen sowie Wechselwirkungen mit Medikamenten oder Drogen hat das Gutachten nicht bewertet. efsa.europa.eu

Mit den BfR-Werten gerechnet entsprechen 400 mg 13,3 Tassen grünem Tee, 8,9 Tassen schwarzem Tee oder 4,4 Tassen Filterkaffee à 200 ml. Das sind Rechnungen mit Näherungswerten, keine Trinkmenge, die eine Behörde nennt – und gemischte Tage zählen zusammen: zwei Tassen Filterkaffee und drei Tassen grüner Tee ergeben rechnerisch 270 mg. Die EFSA-Werte gelten nur für die gesunde Allgemeinbevölkerung; Erkrankungen und Medikamente hat das Gutachten nicht bewertet.

GetränkKoffein je PortionAnzahl
200 ml 90 mg
60 ml 80 mg
250 ml 80 mg
330 ml 35 mg
200 ml 45 mg
200 ml 30 mg
mg je Portion laut Etikett
Koffein zusammen–
EFSA-Wert für den Tag–
Größte einzelne Portion–

Womit gerechnet wird
  • Vergleichswerte aus „Koffein: unbedenkliche Mengen laut EFSA“ (geprüft am 18.10.2026, Quelle): Tagesmenge für Erwachsene, Einzeldosis, Tagesmenge in Schwangerschaft und Stillzeit, für Kinder und Jugendliche je Kilogramm Körpergewicht.
  • Koffein je Portion aus „Koffeingehalt typischer Getränke“ (geprüft am 20.10.2026, Quelle). Der Gehalt schwankt mit Bohne, Röstung und Zubereitung; die Zahl ist der hinterlegte Wert, keine Messung.
  • Summe = Anzahl × Koffein je Portion, über alle Zeilen. „Größte einzelne Portion“ wird mit dem EFSA-Wert für die Einzeldosis verglichen.
  • Das Werkzeug sagt nur, ob die Summe über oder unter dem EFSA-Wert liegt. Es bewertet nicht die eigene Gesundheit; bei Fragen dazu ist die Ärztin oder der Arzt die richtige Stelle.
  • Die Eingaben stehen im Link — gespeichert wird nichts.

Die Fallstricke

  • Becher statt Tasse. Die Behördenwerte gelten für 200 ml. Ein großer Becher hat oft mehr; dann den Wert je 100 ml nehmen.
  • Zwei Tassengrößen bei schwarzem Tee. 45 mg (BfR, 200 ml) und 50 mg (EFSA, 220 ml) sind kein Widerspruch, sondern zwei Portionen.
  • Matcha mit dem Tee-Wert rechnen. 30 mg gelten für den Aufguss. Für Matcha nennt das LGL 13 bis 68 mg je Portion aus 1 bis 2 g Pulver – die Spanne hängt an der Pulvermenge.
  • Keine Angabe auf der Packung. Die Hinweispflicht „Erhöhter Koffeingehalt“ ab 150 mg je Liter gilt laut BfR nicht für Kaffee und Tee.
  • Werbeaussagen über Wirkungen. Was Tee oder Kaffee im Körper bewirken sollen, bewertet diese Seite nicht; sie nennt nur Mengen.

Was praktisch hilft

  1. Einmal den eigenen Becher auslitern. Mit der Milliliterzahl lässt sich aus dem Wert je 100 ml rechnen.
  2. Den Tag im Rechner zusammenzählen. Der Koffeinrechner kennt grünen und schwarzen Tee, Kaffee, Cola und Energy Drinks mit den BfR-Werten.
  3. Abends die 100-mg-Schwelle kennen. Laut EFSA können schon 100 mg kurz vor dem Schlafengehen bei einigen Erwachsenen den Schlaf beeinflussen – rechnerisch gut drei Tassen grüner Tee oder gut eine Tasse Filterkaffee.
  4. Für weniger Koffein beim Kaffee gibt es entkoffeinierten Kaffee mit höchstens 1 g Koffein je kg Kaffeetrockenmasse; Details unter Koffein.
  5. In der Schwangerschaft gilt der EFSA-Wert von 200 mg am Tag; alles dazu unter Kaffee in der Schwangerschaft.

Was ich noch nicht weiß

  • Matcha je Milliliter. Das LGL nennt die Pulvermenge, nicht die Wassermenge. Mit Millilitern ließe sich Matcha in die Tabelle je 100 ml einreihen.
  • Werte nach Ziehzeit. BfR und EFSA nennen je Tee einen Wert, ohne Ziehzeit und Teemenge. Gerade beim Aufguss bestimmen beide, wie viel Koffein in der Tasse landet.
  • Mate, Guarana und Eistee. Die BfR-Antworten zu Koffein nennen dafür keine Werte je Portion.

Häufige Fragen

Wie viel Koffein hat grüner Tee?

Eine Tasse grüner Tee mit 200 ml hat laut Bundesinstitut für Risikobewertung etwa 30 mg Koffein. Das sind rechnerisch 15 mg je 100 ml, ein Becher mit 300 ml kommt damit auf etwa 45 mg. Das BfR betont, dass alle Angaben Näherungswerte sind, weil der Koffeingehalt schwankt; Ziehzeit und Teemenge nennt es nicht. Zum Vergleich: Schwarzer Tee hat laut BfR etwa 45 mg je 200 ml, Filterkaffee etwa 90 mg. Grüner Tee liegt also bei einem Drittel einer Tasse Filterkaffee. Die EFSA nennt für grünen Tee keinen eigenen Wert.

Wie viel Koffein hat Matcha?

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern hat 2024 in 47 Matcha-Proben 1,4 bis 3,6 g Koffein je 100 g Trockenmasse gemessen. Mit 1 bis 2 g Pulver zubereitete Matcha-Tees enthielten 13 bis 68 mg Koffein. Zum Vergleich: Eine Tasse grüner Tee mit 200 ml hat laut BfR etwa 30 mg, ein Espresso etwa 80 mg. Der Unterschied zum Aufguss: Bei Matcha wird das gemahlene Blatt mitgetrunken. Wie viel Pulver in einem Matcha Latte steckt, steht meist nicht auf der Karte. Wegen des Koffeins hält das LGL Matcha für Kinder nicht für empfehlenswert.

Hat Tee mehr Koffein als Kaffee?

Je Tasse nicht. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung hat eine Tasse Filterkaffee mit 200 ml etwa 90 mg Koffein, schwarzer Tee etwa 45 mg, grüner Tee etwa 30 mg. Je 100 ml sind das 45, 22,5 und 15 mg. Ein Espresso hat mit etwa 80 mg je 60 ml rechnerisch 133 mg je 100 ml und damit am meisten, je Portion aber weniger als eine Tasse Filterkaffee. Teeblätter enthalten Koffein laut BfR natürlicherweise, wie Kaffeebohnen auch. Matcha kann laut LGL Bayern je Portion bis 68 mg erreichen. Wie viel in der Tasse landet, hängt bei beiden von Menge und Zubereitung ab.

Wie viel Koffein hat schwarzer Tee?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt etwa 45 mg Koffein für eine Tasse schwarzen Tee mit 200 ml. Die EFSA rechnet mit einer größeren Tasse von 220 ml und kommt auf 50 mg. Beide Werte stimmen je 100 ml fast überein: 22,5 mg beim BfR, rechnerisch 22,7 mg bei der EFSA. Schwarzer Tee hat damit je Tasse etwa die Hälfte einer Tasse Filterkaffee und das Anderthalbfache von grünem Tee. Alle Zahlen sind Näherungswerte. Im Koffeinrechner dieser Seite ist schwarzer Tee mit 45 mg je 200 ml hinterlegt.

Wie viele Tassen grüner Tee am Tag?

Eine Trinkmenge für Tee nennt keine Behörde. Die EFSA hält für gesunde Erwachsene bis zu 400 mg Koffein am Tag aus allen Quellen für unbedenklich, Einzeldosen bis 200 mg; für Schwangere gelten 200 mg am Tag. Mit dem BfR-Wert von 30 mg je 200 ml entsprechen 400 mg rechnerisch 13,3 Tassen grünem Tee – aber nur, wenn sonst kein Koffein dazukommt. Kaffee, Cola und Energy Drinks zählen mit. Bei Vorerkrankungen oder Medikamenten gelten die EFSA-Werte nicht ohne Weiteres; dann ist ärztlicher Rat der richtige Weg.

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