Im Wartezimmer liegt ein Faltblatt, im Netz steht „eine Tasse“, „zwei Tassen“ oder „gar keinen“. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nennt keine Tassenzahl, sondern eine Menge Koffein am Tag. Was diese Menge mit Kaffee, Tee und Cola bedeutet, lässt sich mit den Näherungswerten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nachrechnen.
Alle Zahlen auf dieser Seite stammen von EFSA, BfR und aus der Kaffeeverordnung, Stand 18.10.2026. Keine Eigenmessung, keine Empfehlung über die Behördenwerte hinaus.
Die EFSA nennt 200 mg Koffein am Tag aus allen Quellen – für Schwangere und Stillende
In ihrer Bewertung von 2015 schreibt die EFSA für Schwangere: Eine über den ganzen Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 200 mg pro Tag ist „für den Fötus unbedenklich“. Das BfR gibt die Bewertung so wieder, dass diese Menge bei Schwangeren und Stillenden „für den Fötus und das gestillte Kind als gesundheitlich unbedenklich“ gilt.
Der bekanntere Wert von 400 mg am Tag gilt laut EFSA für die gesunde erwachsene Allgemeinbevölkerung, „ausgenommen Schwangere“. Unter den Risiken nennt die EFSA, dass übermäßiger Koffeinkonsum auf längere Sicht bei Schwangeren mit einem verminderten Wachstum des Fötus in Verbindung gebracht wird; das BfR formuliert es so, dass eine über längere Zeit erhöhte Koffeinzufuhr dazu führen kann.
Koffein: unbedenkliche Mengen laut EFSA · geprüft am 18.10.2026
- bis 400 mg pro Tag — Laut Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2015 ist für gesunde Erwachsene eine über den Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 400 mg (etwa 5,7 mg je kg Körpergewicht) unbedenklich – ausgenommen Schwangere. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- bis 200 mg je Einzeldosis — Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein (etwa 3 mg je kg Körpergewicht) aus allen Quellen sind für gesunde Erwachsene laut EFSA unbedenklich, auch weniger als zwei Stunden vor intensiver körperlicher Betätigung unter normalen Umweltbedingungen. Für Schwangere oder Personen mittleren und höheren Alters, die sich intensiv körperlich betätigen, stehen laut EFSA keine Studien zur Verfügung. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- bis 200 mg pro Tag — Für Schwangere ist laut EFSA eine über den Tag verteilte Koffeinaufnahme aus allen Quellen von bis zu 200 mg pro Tag für den Fötus unbedenklich; der Wert von 400 mg pro Tag für gesunde Erwachsene gilt ausdrücklich nicht für Schwangere. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- Stillende: bis 200 mg — Für Stillende kommt das EFSA-Gutachten von 2015 zu dem Schluss, dass Einzeldosen und eine gewohnheitsmäßige Koffeinaufnahme von bis zu 200 mg keine Sicherheitsbedenken für gestillte Säuglinge begründen (Zusammenfassung des Gutachtens, EFSA Journal 2015;13(5):4102). gilt seit 27.05.2015 · web.archive.org
- bis 200 mg pro Tag — Das BfR gibt die EFSA-Bewertung so wieder: Bei Schwangeren und Stillenden gilt eine über den Tag verteilte Aufnahmemenge von bis zu 200 mg Koffein für den Fötus und das gestillte Kind als gesundheitlich unbedenklich. gilt seit 27.05.2015 · bfr.bund.de
- Schwangerschaft: vermindertes Wachstum des Fötus — Auf längere Sicht wird übermäßiger Koffeinkonsum laut EFSA mit Herz-Kreislauf-Problemen sowie bei schwangeren Frauen mit einem verminderten Wachstum des Fötus in Verbindung gebracht; kurzfristig kann es bei Erwachsenen und Kindern zu Schlafstörungen, erhöhter Ängstlichkeit und Verhaltensänderungen kommen. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- länger erhöhte Zufuhr: Wachstum des Fötus vermindert — Laut BfR kann bei Schwangeren eine über längere Zeit erhöhte Koffeinzufuhr zu einem verminderten Wachstum des Fötus führen. bfr.bund.de
- 3 mg je kg Körpergewicht — Für Kinder und Jugendliche schlägt die EFSA 3 mg Koffein je kg Körpergewicht als Einzeldosis und auch als Sicherheitsniveau für den gewohnheitsmäßigen Konsum pro Tag vor. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- 100 mg kurz vor dem Schlafen — Schon 100 mg Koffein (etwa 1,4 mg je kg Körpergewicht) können laut EFSA bei einigen Erwachsenen Schlafdauer und Schlafmuster beeinflussen, besonders wenn sie kurz vor dem Schlafengehen aufgenommen werden. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- Halbwertszeit ca. 4 h (2–8 h) — Die Halbwertszeit von Koffein – die Zeit, in der der Körper die Hälfte des Koffeins ausscheidet – schwankt laut EFSA bei Erwachsenen stark und hängt unter anderem von Alter, Körpergewicht, einer eventuellen Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme und der Gesundheit der Leber ab. Bei gesunden Erwachsenen beträgt sie im Durchschnitt etwa vier Stunden (zwei bis acht Stunden); die Wirkung kann 15 bis 30 Minuten nach der Aufnahme einsetzen. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- kein Einfluss bis 200 mg Einzeldosis — Andere typische Inhaltsstoffe von Energy Drinks sowie Alkohol bis etwa 0,65 g je kg Körpergewicht beeinflussen laut EFSA die Unbedenklichkeit von Koffein-Einzeldosen bis 200 mg nicht. gilt seit 27.05.2015 · efsa.europa.eu
- nur gesunde Allgemeinbevölkerung — Die EFSA-Werte gelten für die gesunde Allgemeinbevölkerung; Menschen mit Erkrankungen sowie Wechselwirkungen mit Medikamenten oder Drogen hat das Gutachten nicht bewertet. efsa.europa.eu
200 mg sind mit BfR-Werten 2,2 Tassen Filterkaffee oder 2,5 Espressi
Teilt man 200 mg durch die Näherungswerte des BfR je Portion, ergibt sich, wie viele Portionen eines einzigen Getränks rechnerisch in den Tageswert passen.
| Getränk | Portion laut BfR | Koffein (mg) | Portionen bis 200 mg (gerechnet) |
|---|---|---|---|
| Filterkaffee | 200 ml | 90 | 2,2 |
| Espresso | 60 ml | 80 | 2,5 |
| Schwarzer Tee | 200 ml | 45 | 4,4 |
| Grüner Tee | 200 ml | 30 | 6,7 |
| Cola-Getränk | 330 ml | 35 | 5,7 |
| Kakao-Getränk | 200 ml | 8 bis 35 | 5,7 bis 25 |
Vier Beispieltage: zwei Tassen Filterkaffee ergeben 180 mg, ein Filterkaffee und ein Espresso 170 mg, ein Filterkaffee und zwei Tassen schwarzer Tee 180 mg. Zwei Tassen Filterkaffee und eine Dose Cola ergeben 215 mg und liegen damit über 200 mg. Das sind Rechnungen mit Näherungswerten, keine Trinkmengen, die eine Behörde nennt.
Koffeingehalt typischer Getränke · geprüft am 18.10.2026
| Getränk | Menge (ml) | Koffein (mg) | Quelle | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Filterkaffee | 200 | 90 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Espresso | 60 | 80 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Kaffee aus Kapsel | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Kaffee aus Vollautomat | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Cold Brew | k. A. | k. A. | kein Wert in EFSA-/BfR-Material | bfr.bund.de |
| Entkoffeinierter Kaffee | k. A. | k. A. | kein Wert je Tasse; Höchstgehalt siehe Thema „entkoffeiniert“ | gesetze-im-internet.de |
| Energy Drink (Dose) | 250 | 80 | BfR 2026 / EFSA 2015 | bfr.bund.de |
| Cola-Getränk (Dose) | 330 | 35 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Cola-Getränk (Dose) | 355 | 40 | EFSA 2015 | efsa.europa.eu |
| Schwarzer Tee | 200 | 45 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Schwarzer Tee | 220 | 50 | EFSA 2015 | efsa.europa.eu |
| Grüner Tee | 200 | 30 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
| Kakao-Getränk | 200 | 8 bis 35 | BfR 2026 | bfr.bund.de |
Näherungswerte; Koffeingehalt und Portionsgrößen schwanken (EFSA, BfR). Das BfR hat seine Tabelle aus EFSA (2015) modifiziert. Für Kapsel-, Vollautomaten-, Cold-Brew- und entkoffeinierten Kaffee nennen EFSA und BfR keine Werte je Tasse; Herstellerangaben nur mit eigener Quelle.
Für Kapsel, Vollautomat und Cappuccino nennt keine Behörde einen Wert
EFSA und BfR führen Filterkaffee und Espresso, aber keinen Kaffee aus der Kapselmaschine oder dem Kaffeevollautomaten. Wie viel Kaffeemehl eine Kapsel enthält oder ein Vollautomat je Bezug mahlt, legt jeder Hersteller selbst fest. Den Espresso-Wert darauf zu übertragen, wäre eine Schätzung.
Dasselbe gilt für Cappuccino und Latte macchiato: Beide werden mit Espresso zubereitet, und wie viel Espresso im Glas ist, hängt vom Rezept oder der Maschine ab. Steht ein Koffeinwert auf der Packung, ist das die einzige belegte Zahl.
„Entkoffeiniert“ heißt höchstens 1 g Koffein je Kilogramm, nicht null
Nach § 2 der Kaffeeverordnung darf Röstkaffee nur „entkoffeiniert“ heißen, wenn er höchstens 1 g Koffein je kg Kaffeetrockenmasse enthält; für löslichen Kaffee gelten höchstens 3 g je kg. Einen Wert je Tasse nennen EFSA und BfR nicht. Welche Verfahren die Röster nennen, steht unter entkoffeinierter Kaffee.
Fünf Stellen, an denen die Rechnung kippt
- Nur Kaffee zählen. Die 200 mg gelten für Koffein aus allen Quellen, also auch Tee, Cola, Kakao und Energy Drinks.
- Den 400-mg-Wert übernehmen. Die EFSA nimmt Schwangere davon ausdrücklich aus.
- Energy Drinks wie Kaffee behandeln. Getränke über 150 mg Koffein je Liter tragen laut BfR den Pflichthinweis „Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“; Kaffee und Tee sind von dieser Kennzeichnung ausgenommen.
- Die Halbwertszeit von vier Stunden übertragen. Den Durchschnitt von etwa vier Stunden nennt die EFSA für gesunde Erwachsene; sie schreibt zugleich, dass die Halbwertszeit unter anderem von einer Schwangerschaft abhängt. Eine eigene Zahl für Schwangere enthält die Zusammenfassung nicht.
- Acrylamid mit Koffein verwechseln. Für Acrylamid in Röstkaffee gilt nach Verordnung (EU) 2017/2158 ein Richtwert von 400 µg/kg, kein Höchstgehalt; das BfR leitet keine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge ab. Eine Aussage nur für Schwangere enthält das ausgewertete Material nicht.
Was praktisch hilft
- Den eigenen Becher auslitern. Mit dem Messbecher Wasser einfüllen und ablesen; bei 300 ml und gleicher Stärke rechnet man mit dem Anderthalbfachen der 200-ml-Tasse des BfR.
- Einen Tag mitzählen. Der Koffeinrechner addiert Kaffee, Tee, Cola und Energy Drinks mit den BfR-Werten und stellt die Summe neben den EFSA-Wert für Schwangere und Stillende von 200 mg. Alle Rechner stehen unter Werkzeuge.
- Kapseln und Bohnen nach der Packung zählen. Nennt der Hersteller Milligramm je Portion, trägt man sie im Rechner als eigenes Getränk ein; die BfR-Werte stehen auch unter Koffein in Kaffee und Espresso.
- Bei entkoffeiniertem Kaffee die Form beachten. Für Röstkaffee gilt höchstens 1 g je kg, für löslichen Kaffee 3 g je kg.
- Die eigene Lage klären. Fragen zu Schwangerschaft, Stillzeit, Erkrankungen oder Medikamenten beantworten Ärztin, Arzt oder Hebamme, denn die EFSA-Werte gelten für die gesunde Allgemeinbevölkerung.
Was ich noch nicht weiß
- Das EFSA-Gutachten im Volltext. Der Abruf beim Verlag scheiterte am 18.10.2026 erneut (HTTP 403). Die deutsche EFSA-Zusammenfassung bezieht den 200-mg-Wert nur auf den Fötus; dass er auch für das gestillte Kind gilt, steht in der Wiedergabe des BfR.
- Unterschiede nach Schwangerschaftswoche. EFSA und BfR nennen einen Wert für Schwangere, ohne nach Wochen oder Dritteln zu unterscheiden. Ob es dazu eigene Bewertungen gibt, müsste im Gutachten stehen.
- Koffein in der Muttermilch. Wie viel Koffein übergeht, nennt das ausgewertete Material nicht; belegt ist nur der Tageswert für Stillende.
- Koffein je Kapsel und Vollautomatenbezug. Stehen müsste er auf Packung oder Herstellerseite; ohne ihn bleibt die Tabellenzeile leer.
Häufige Fragen
Wie viel Koffein in der Schwangerschaft?
Laut EFSA bis zu 200 mg am Tag aus allen Quellen, über den Tag verteilt. Diese Menge ist nach der Bewertung von 2015 für den Fötus unbedenklich; das BfR gibt sie ebenso wieder. Der Wert von 400 mg am Tag, der oft genannt wird, gilt nur für gesunde Erwachsene und schließt Schwangere ausdrücklich aus. Zu den 200 mg zählt Koffein aus Kaffee, Tee, Cola, Kakao und Energy Drinks zusammen. Wie viel davon im eigenen Becher steckt, lässt sich nur mit Näherungswerten abschätzen: Das BfR rechnet mit 90 mg für 200 ml Filterkaffee und 80 mg für einen Espresso von 60 ml.
Wie viele Tassen Kaffee in der Schwangerschaft?
Eine Tassenzahl nennt weder die EFSA noch das BfR, nur die Menge von 200 mg Koffein am Tag aus allen Quellen. Mit den BfR-Näherungswerten sind das rechnerisch 2,2 Tassen Filterkaffee à 200 ml (je 90 mg) oder 2,5 Espressi à 60 ml (je 80 mg). Zwei Tassen Filterkaffee ergeben so 180 mg; kommt eine Dose Cola mit 35 mg hinzu, sind es 215 mg. Ein Becher mit 300 ml enthält bei gleicher Stärke anderthalbmal so viel wie die BfR-Tasse. Tee und Kakao zählen mit, für Kapsel- und Vollautomatenkaffee gibt es keinen Behördenwert.
Wie viel Koffein in der Stillzeit?
Auch für Stillende nennt das BfR 200 mg Koffein am Tag aus allen Quellen, über den Tag verteilt. Diese Menge gilt laut BfR für das gestillte Kind als gesundheitlich unbedenklich; das Institut bezieht sich dabei auf die EFSA-Bewertung von 2015. Die deutsche EFSA-Zusammenfassung selbst bezieht den Wert nur auf den Fötus, das vollständige Gutachten war nicht abrufbar. Wie viel Koffein in die Muttermilch übergeht, nennt das ausgewertete Behördenmaterial nicht. Für die Rechnung gelten dieselben Näherungswerte wie in der Schwangerschaft: 90 mg je 200 ml Filterkaffee, 80 mg je Espresso, 45 mg je Tasse schwarzer Tee.
Koffeinfreier Kaffee in der Schwangerschaft?
Koffeinfrei ist auch entkoffeinierter Kaffee nicht. Nach § 2 der Kaffeeverordnung darf Röstkaffee „entkoffeiniert“ heißen, wenn er höchstens 1 g Koffein je kg Kaffeetrockenmasse enthält, also 0,1 %; für löslichen Kaffee gelten höchstens 3 g je kg. Einen Koffeinwert je Tasse nennen EFSA und BfR für entkoffeinierten Kaffee nicht, auch keine eigene Trinkmenge für Schwangere. Belegt ist nur der Tageswert von 200 mg Koffein aus allen Quellen. Welche Entkoffeinierungsverfahren Röster angeben, Kohlendioxid oder Wasser, steht auf der Seite zum entkoffeinierten Kaffee.
Wie viel Cappuccino in der Schwangerschaft?
Für Cappuccino nennen EFSA und BfR keinen eigenen Koffeinwert. Er wird mit Espresso zubereitet, und das BfR rechnet für einen Espresso von 60 ml mit etwa 80 mg; wie viel Espresso in einem Cappuccino steckt, legt aber das Rezept oder die Maschine fest, ein doppelter Bezug enthält entsprechend mehr. Setzt man je Cappuccino einen Espresso mit 80 mg an, ergeben zwei Cappuccini rechnerisch 160 mg; der EFSA-Wert für Schwangere liegt bei 200 mg am Tag aus allen Quellen. Das ist eine Rechnung mit einem Näherungswert, keine Mengenangabe einer Behörde.
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